05.09.2007 - 6.33 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen. 

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0652 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).

 

2.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum  Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Anlagen zur Vorlage