05.09.2007 - 6.33 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.33
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 07/SVV/0652 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist
gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die
weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte
Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).
2.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Verfahrens zum Bebauungsplan setzt
daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden
verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden
(entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006
zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im
wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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43,6 kB
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