05.09.2007 - 6.35 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 114...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen. 

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0654 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 114 „ Potsdamer Straße / Am Raubfang“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlagen 3 und 4).

 

3.      Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „ Am Raubfang“ wird aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt (s. Anlage 5).

 

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Anlagen zur Vorlage