05.09.2007 - 6.18 Wiederaufnahme des Planverfahrens zum Bebauungs...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 07/SVV/0553 wird von der Stadtverordneten Drohla namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 25-1 „Eigenheimsiedlung am Ravensbergweg“ wird wieder aufgenommen.

 

  1. Die bisher vorgeschlagenen Festsetzungen werden einer kritischen Prüfung unterzogen.

 

  1. Gemäß Festsetzungskatalog § 9 Abs. 1 (6.) des Baugesetzbuches wird die höchst zulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei Vollgeschossen bestimmt.

 

  1. Es ist gemäß § 9 Abs. 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 81 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) eine örtliche Bauvorschrift zu einer anderen Abstandsregelung als in § 6 Abs. 5 BbgBO bestimmt in den Bebauungsplan aufzunehmen. Diese soll eine größere Tiefe der Mindestabstandsflächen beinhalten.

 

  1. Der Entwurf des B-Planes ist in geänderter Form erneut auszulegen und es sind erneut Stellungnahmen einzuholen.

Die öffentliche Auslegung soll mit einer öffentlichen Bürgerversammlung im Wohngebiet eingeleitet werden.