10.10.2007 - 4.16 Wiederaufnahme des Planverfahrens zum Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit einer Änderung des Punktes 2 zugestimmt, der folgenden Wortlaut hat:
Gemäß Festsetzungskatalog §9 Abs. 1
(6.) des Baugesetzbuches soll die höchst zulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden mit
zwei Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei Vollgeschossen bestimmt werden.
Abstimmung.
Die geänderte Fassung des Punktes 2
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 25-1 „Eigenheimsiedlung am Ravensbergweg“ wird
wieder aufgenommen.
1.
Die
bisher vorgeschlagenen Festsetzungen werden einer kritischen Prüfung
unterzogen.
2. Gemäß
Festsetzungskatalog §9 Abs. 1 (6.) des Baugesetzbuches soll die höchst
zulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei Wohnungen in Wohngebäuden
mit zwei Vollgeschossen bestimmt
werden.
3. Es ist gemäß § 9 Abs. 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 81 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) eine örtliche Bauvorschrift zu einer anderen Abstandsregelung als in § 6 Abs. 5 BbgBO bestimmt in den Bebauungsplan aufzunehmen. Diese soll eine größere Tiefe der Mindestabstandsflächen beinhalten.
4. Der Entwurf des B-Planes ist in geänderter Form erneut auszulegen und es sind erneut Stellungnahmen einzuholen.
Die öffentliche Auslegung soll mit einer öffentlichen Bürgerversammlung im Wohngebiet eingeleitet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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