10.10.2007 - 3.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat
der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:
In der Begründung ist folgender Satz zu streichen:
Direkt an der Friedrich-Engels-Straße könnte sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln.
Abstimmung:
Diese Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß
§ 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die weitere
Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte
Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).
2.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Verfahrens zum Bebauungsplan setzt
daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden
verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden
(entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006
zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im
wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
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43,6 kB
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662,1 kB
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3
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19,5 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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