10.10.2007 - 3.9 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Die
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen sagt zu, die Antwort auf die
Nachfrage der Stadtverordneten Kirchner, Fraktion Die Andere, hinsichtlich einer Genehmigung der
vorgenommenen „Veränderungen“ von Bäumen und Sträuchern nachzureichen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 8 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern
(s. Anlage 1).
2. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“,
Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich
„Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlage 1).
3. Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung
durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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1
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9 MB
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20 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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