10.10.2007 - 3.9 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen sagt zu, die Antwort auf die Nachfrage der Stadtverordneten Kirchner, Fraktion Die Andere,  hinsichtlich einer Genehmigung der vorgenommenen „Veränderungen“ von Bäumen und Sträuchern nachzureichen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).

 

2.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlage 1).

 

3.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen