10.10.2007 - 3.10 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 114...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung
zugestimmt:
In der Begründung ist im zweiten Absatz mit der
Bezeichnung „Bestehende Situation“ im zweiten Absatz nach der Wortgruppe
„Die angrenzenden Flächen ...“ einzufügen:
... in der Mitte des Plangebietes liegen überwiegend
brach. Teilweise erfolgt eine Nutzung als Lagerflächen. Die Flächen im Norden des
Plangebietes werden durch die Foerster Stauden GmbH erwerbsgärtnerisch
genutzt.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordneter Mühlberg, Fraktion SPD,
beantragt:
1.
In der
Begründung „Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung“ möge der erste
Satz wie folgt geändert werden:
Anlass der Planung ist das Interesse der Landeshauptstadt Potsdam nach Aufgabe der bisherigen städtebaulichen Ziele die vorhandene Brachflächen für Wohnungsneubau und Gewerbeansiedlung nutzbar zu machen und die vorhandenen gewerblichen Nutzungen am Standort für die Entwicklung bestehender und die Neuansiedlung klein- und mittelständischer Betriebe dauerhaft zu sichern.
2.
In der
Begründung „Planungsziele“ möge der erste Absatz ergänzt werden durch:
Zur Reduzierung des Konfliktpotentials zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnen kann auf einem Teil der Brachfläche auch Wohnungsbau ermöglicht werden.
Abstimmung:
Der o. g.
Änderungsantrag wird
mit 17
Ja-Stimmen
und 17
Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmung:
Die vom
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgeschlagene Änderung in der Begründung
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 114 „Potsdamer Straße / Am Raubfang“ ist gemäß § 2 BauGB
aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlagen 3 und 4).
3.
Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Am Raubfang“ wird aufgehoben,
das Verfahren wird eingestellt (s. Anlage 5).
Anlagen zur Vorlage
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3
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Anlagen
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1
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