10.10.2007 - 3.10 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 114...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

In der Begründung ist im zweiten Absatz mit der Bezeichnung „Bestehende Situation“ im zweiten Absatz nach der Wortgruppe „Die angrenzenden Flächen ...“ einzufügen:

... in der Mitte des Plangebietes liegen überwiegend brach. Teilweise erfolgt eine Nutzung als Lagerflächen. Die Flächen im Norden des Plangebietes werden durch die Foerster Stauden GmbH erwerbsgärtnerisch genutzt. 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordneter Mühlberg, Fraktion SPD, beantragt:

 

1.             In der Begründung „Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung“ möge der erste Satz  wie folgt geändert werden:

Anlass der Planung ist das Interesse der Landeshauptstadt Potsdam nach Aufgabe der bisherigen städtebaulichen Ziele die vorhandene Brachflächen für Wohnungsneubau und Gewerbeansiedlung nutzbar zu machen und die  vorhandenen   gewerblichen Nutzungen am Standort für die Entwicklung bestehender und die Neuansiedlung klein- und mittelständischer Betriebe dauerhaft zu sichern.

 

2.             In der Begründung „Planungsziele“ möge der erste Absatz ergänzt werden durch:

Zur Reduzierung des Konfliktpotentials zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnen kann auf einem Teil der Brachfläche auch Wohnungsbau ermöglicht werden.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit 17 Ja-Stimmen

und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgeschlagene Änderung in der Begründung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 114 „Potsdamer Straße / Am Raubfang“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlagen 3 und 4).

 

3.      Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Am Raubfang“ wird aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt (s. Anlage 5).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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