10.10.2007 - 5.23 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.23
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 07/SVV/0781 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 16 „Hotel und Büropark Voltaireweg“ ist in seinem westlichen
Teil gemäß § 13 a i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern ( s. Anlage 1). Das in
Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept soll die Grundlage für die
Bearbeitung des Bebauungsplanes sein.
2.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Verfahrens zum Bebauungsplan setzt
daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden
verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden
(entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006
zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im
wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).