10.10.2007 - 5.9 Pacht für Erholungsgrundstücke

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Kirsch bringt danach namens der Fraktion SPD folgenden Änderungsantrag ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die verschiedenen Einzugsbereiche Gutachten zur Feststellung des ortsüblichen Entgeltes erstellen zu lassen und diese als Grundlage zur Feststellung der Pachthöhe zu nehmen.

Die 2007 festgelegte Erhöhung der Pacht für alle städtischen Erholungsgrundstücke auf 1,80 € wird rückgängig gemacht, sollte in den Gutachten ein Preis unter 1,80 € festgestellt werden.

 

 

Vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner wird anschließend darauf hingewiesen, dass die Stadt verpflichtet sei, gemäß § 90 der Gemeindeordnung zum vollen Wert neu zu verpachten  und Bestandsverhältnisse in angemessener Weise anzupassen. Dies gelte nicht nur bei  Veräußerungen von Grundstücken, sondern auch bei Nutzungsüberlassungen. Für die Ermittlung des ortsüblichen Wertes seien „im Normalfall“ drei vergleichbare Verträge ausreichend. Zur Klärung des Verfahrens empfiehlt Herr Exner die Erstellung zusätzlicher, nach Einzugsbereichen typisierter  Verkehrswertgutachten. 

 

Im Verlaufe der Diskussion trägt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE eine geänderte Fassung vor, die zur Abstimmung gestellt wird und die von der Fraktion SPD beantragten Änderungen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die verschiedenen Einzugsbereiche Gutachten zur Feststellung des ortsüblichen Entgeltes erstellen zu lassen, einschließlich eines Manussystems, und diese als Grundlage zur Feststellung der Pachthöhe zu nehmen.

 

Das Ergebnis ist im November 2007 vorzulegen.

 

Die 2007 festgelegte Erhöhung der Pacht für alle städtischen Erholungsgrundstücke auf 1,80 € wird rückgängig gemacht, sollte in den Gutachten ein Preis unter 1,80 € festgestellt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen