10.10.2007 - 5.9 Pacht für Erholungsgrundstücke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE
LINKE eingebracht.
Der
Stadtverordnete Kirsch bringt danach namens der Fraktion SPD folgenden Änderungsantrag
ein:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für die verschiedenen Einzugsbereiche
Gutachten zur Feststellung des ortsüblichen Entgeltes erstellen zu lassen und
diese als Grundlage zur Feststellung der Pachthöhe zu nehmen.
Die
2007 festgelegte Erhöhung der Pacht für alle städtischen Erholungsgrundstücke
auf 1,80 € wird rückgängig gemacht, sollte in den Gutachten ein Preis unter
1,80 € festgestellt werden.
Vom
Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner wird anschließend
darauf hingewiesen, dass die Stadt verpflichtet sei, gemäß § 90 der
Gemeindeordnung zum vollen Wert neu zu verpachten und Bestandsverhältnisse in angemessener Weise anzupassen.
Dies gelte nicht nur bei
Veräußerungen von Grundstücken, sondern auch bei Nutzungsüberlassungen.
Für die Ermittlung des ortsüblichen Wertes seien „im Normalfall“ drei
vergleichbare Verträge ausreichend. Zur Klärung des Verfahrens empfiehlt Herr
Exner die Erstellung zusätzlicher, nach Einzugsbereichen typisierter Verkehrswertgutachten.
Im
Verlaufe der Diskussion trägt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der
Fraktion DIE LINKE eine geänderte Fassung vor, die zur Abstimmung
gestellt wird und die von der Fraktion SPD beantragten Änderungen
berücksichtigt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für die verschiedenen Einzugsbereiche
Gutachten zur Feststellung des ortsüblichen Entgeltes erstellen zu lassen,
einschließlich eines Manussystems, und diese als Grundlage zur Feststellung der
Pachthöhe zu nehmen.
Das
Ergebnis ist im November 2007 vorzulegen.
Die
2007 festgelegte Erhöhung der Pacht für alle städtischen Erholungsgrundstücke
auf 1,80 € wird rückgängig gemacht, sollte in den Gutachten ein Preis unter
1,80 € festgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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