10.10.2007 - 5.18 Kommunalwahlrecht für Migrantinnen und Migranten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Dr. Müller namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

 

In der Diskussion wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner auf das im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz verankerte aktive und passive Wahlrecht von „Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der europäischen Gemeinschaft besitzen nach Maßgabe vom Recht der europäischen Gemeinschaften“ hingewiesen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bekräftigt ihre Forderung vom Dezember 2005 nach Einführung des aktiven Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten im Land Brandenburg.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Forderung vor dem Hintergrund der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes in geeigneter Form an den Landtag zu übermitteln.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Nein-Stimmen.

 

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3135&TOLFDNR=42132&selfaction=print