10.10.2007 - 5.53 Denkmalbeirat
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.53
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0838 Denkmalbeirat
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach
§18 des Denkmalschutzgesetzes des
Landes Brandenburg beruft der
Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die
Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Insbesondere
wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder
Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines
Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes
eines Kulturdenkmals bedeuten.
Bei
der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die
Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk
und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem
Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien
an. Im Übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute
zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte
Sachgebiete unterstützen.