07.11.2007 - 3.6 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage  mit folgender Änderung zugestimmt:

 

In der Anlage 2 (Prioritätenfestlegung) ist der letzte Absatz zu streichen.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss vorgeschlagene Änderung wird 

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 16 „Hotel und Büropark Voltaireweg“ ist in seinem westlichen Teil gemäß § 13 a i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern ( s. Anlage 1). Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept soll die Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplanes sein.

 

2.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

3.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum  Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen