07.11.2007 - 4.16 Erarbeitung eines B-Planes zur Sicherung des öf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 07.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der
Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Der Betreff lautet neu:
Maßnahmeplanung
nördliche Templiner Vorstadt
Im Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Stadtplanung und
Bauen einen geänderten Beschlussvorschlag, der den Stadtverordneten mit
den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.
Der Ausschuss
für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat mehrheitlich diesem neuen
Beschlusstext zugestimmt.
Abstimmung:
Dem
geänderten Betreff wird
mit
Stimmenmehrheit zugestimmt,
bei
zahlreichen Stimmenthaltungen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan
für den Bereich der nördlichen Templiner Vorstadt, in den Grenzen Gelände des
Wasserwerkes, Leipziger Straße, Templiner Straße/Paetowstraße, Leiterstraße,
Templiner Straße Alter Tornow, Judengraben und Haven (zu speziellen Fragen
Einbeziehung des Bereiches Hermannswerder) erarbeiten zu lassen, der dem
stadtbildprägenden Charakter dieses Gebietes von der Havel und von den
südlichen Eingangsstraßen der Landeshauptstadt Rechnung trägt und die
Aufenthaltsqualität wieder erhöht.
Darin sollen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten sein:
-
Sicherung
des öffentlichen Uferweges vom Wasserwerk bis zum Fähranleger Hermannswerder
unter Berücksichtigung der ehemals realisierten Planung von Fritsch und Kölle,
einschließlich Zuwegungen,
-
Wiederbelebung
des Uferparkes unter Wiederherstellung der Sichtbezüge,
-
Prüfung
der Erhaltenswürdigkeit baulicher Anlagen und Nutzungsoptionen,
-
Restriktionen
der Entwicklung, insbesondere aus wasserrechtlichen Vorgaben,
-
Entwicklungsvorschläge
zu den in diesem Bereich gelegenen Grundstücken unter besonderer Beachtung des
Grundstückes Luisenhof.
Im Zuge der Bearbeitung sind Gespräche mit den betroffenen
Eigentümern zu führen, um deren Mitwirkungsbereitschaft an der Entwicklung und
Aufwertung des Bereiches auszuloten und zu stärken. Städtische Grundstücke sind
in Bemühungen zur Aufwertung einzubeziehen.
Dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist erstmalig im
März 2008 und danach halbjährlich über den erreichten Stand zu berichten.
Entsprechend
der Beschlüsse zur Festlegung von Bearbeitungsprioritäten ist die Planung
zunächst in die Priorität 2 einzuordnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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