07.11.2007 - 4.16 Erarbeitung eines B-Planes zur Sicherung des öf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

Der Betreff lautet neu:

Maßnahmeplanung nördliche Templiner Vorstadt

 

Im Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen einen geänderten Beschlussvorschlag, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat mehrheitlich diesem neuen Beschlusstext zugestimmt.

 

 

Abstimmung:

Dem geänderten Betreff wird

 

mit Stimmenmehrheit zugestimmt,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan für den Bereich der nördlichen Templiner Vorstadt, in den Grenzen Gelände des Wasserwerkes, Leipziger Straße, Templiner Straße/Paetowstraße, Leiterstraße, Templiner Straße Alter Tornow, Judengraben und Haven (zu speziellen Fragen Einbeziehung des Bereiches Hermannswerder) erarbeiten zu lassen, der dem stadtbildprägenden Charakter dieses Gebietes von der Havel und von den südlichen Eingangsstraßen der Landeshauptstadt Rechnung trägt und die Aufenthaltsqualität wieder erhöht.

 

Darin sollen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten sein:

-          Sicherung des öffentlichen Uferweges vom Wasserwerk bis zum Fähranleger Hermannswerder unter Berücksichtigung der ehemals realisierten Planung von Fritsch und Kölle, einschließlich Zuwegungen,

-          Wiederbelebung des Uferparkes unter Wiederherstellung der Sichtbezüge,

-          Prüfung der Erhaltenswürdigkeit baulicher Anlagen und Nutzungsoptionen,

-          Restriktionen der Entwicklung, insbesondere aus wasserrechtlichen Vorgaben,

-          Entwicklungsvorschläge zu den in diesem Bereich gelegenen Grundstücken unter besonderer Beachtung des Grundstückes Luisenhof.

 

Im Zuge der Bearbeitung sind Gespräche mit den betroffenen Eigentümern zu führen, um deren Mitwirkungsbereitschaft an der Entwicklung und Aufwertung des Bereiches auszuloten und zu stärken. Städtische Grundstücke sind in Bemühungen zur Aufwertung einzubeziehen.

 

Dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist erstmalig im März 2008 und danach halbjährlich über den erreichten Stand zu berichten.

 

Entsprechend der Beschlüsse zur Festlegung von Bearbeitungsprioritäten ist die Planung zunächst in die Priorität 2 einzuordnen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen