07.11.2007 - 5.17 Weitergabe von Daten an die SPSG

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Kirchner namens der Fraktion Die Andere eingebracht.

 

Entsprechend den anschließenden Darlegungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller habe die Stiftung Schlösser und Gärten als Untere Denkmalschutzbehörde gemäß dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz ggf. im Einzelfall einen Anspruch, Meldedaten von der Meldebehörde zu erhalten. Es seien keine Ermessensspielräume vorhanden, sodass bei einer Aufforderung eine Datenübermittlung erfolgen müsse. Derzeit seien noch keine Daten angefordert worden.

 

Die anschließend per Geschäftsordnungsantrag vom Stadtverordneten Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragte Überweisung in den Hauptausschuss wird von der Antragstellerin übernommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten solange keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu übermitteln, bis nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Mindeststandards durch die Stiftung gewährleistet ist.