07.11.2007 - 5.20 Denkmalbeirat
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Datum:
- Mi., 07.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0838 Denkmalbeirat
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach
§18 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft der Oberbürgermeister einen
sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der
Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Insbesondere
wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder
Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines
Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes
eines Kulturdenkmals bedeuten.
Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.