07.11.2007 - 5.40 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungs...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0911 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung entschieden (s. Anlage 2).

 

2.      Der Satzungsbeschluss des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 18 „Reihenhausbebauung Kirchsteigfeld“ wird im Teilbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 aufgehoben.

 

3.      Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.      Dem städtebaulichen Vertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wird zugestimmt (s. Anlage 4)

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage