07.11.2007 - 5.58 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Hauptausschuss und in alle Ortsbeiräte. 

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0948 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Hauptausschuss und in alle Ortsbeiräte wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Flächennutzungsplan /FNP) der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam wird als Abwägungsmaterial für den FNP öffentlich ausgelegt.

 

2.      Ab Abschluss der Auslegung gilt der FNP-Entwurf als neue Grundlage für

-      die Entwicklung von Bebauungsplänen gemäß § 8 Abs. 3, Satz 2 BauGB,

-      die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.                

 

 

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Anlagen zur Vorlage