07.11.2007 - 5.46 Kleingartenanlage "Pomonatempel"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 11 Ja-Stimmen.

 

 

In der Diskussion weist der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner darauf hin, dass die Stadt keine Gestaltungsmöglichkeiten habe, da die Bewertung von Grundstücken als Kleingarten oder Erholungsgarten eine Rechtsfrage sei, der eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes 2005 zu Grunde liege und die  in den entsprechenden Gremien erläutert werden sollte.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 27 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 17 Nein-Stimmen.

 

 

Die anschließend von der Fraktion Die Andere beantragte Änderung des Beschlusstextes, den Oberbürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Kleingartenanlage „Pomonatempel“ als Kleingartenanlage im Sinne des Kleingartengesetzes mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln ist und im Dezember darüber zu berichten, wird von der Antragstellerin übernommen. Ebenfalls übernommen wird die von der Fraktion  DIE LINKE beantragte Ergänzung, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Kleingartenanlage „Pomonatempel“ als Kleingartenanlage im Sinne des Kleingartengesetzes mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln ist. 

 

In der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2007 hierzu zu berichten und ein Entscheidungsvorschlag vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen