07.11.2007 - 5.39 Bebauungsplan Nr. 8 "Griebnitzsee" Abwägung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen