05.12.2007 - 3.1 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die den Stadtverordneten ausgereichten „Stellungnahmen der Ausschüsse“, in denen auch die Voten der Ortsbeiräte aufgeführt sind, werden vom Stadtverordneten Dr. Seidel als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz mündlich untersetzt.

 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nachfolgend die Änderungen und Ergänzungen in der Reihenfolge ihrer Abstimmung aufgeführt:

 

Änderungsantrag des Ortsbeirates Marquardt:

Der Vorlage wird zugestimmt unter der Maßgabe, die folgenden Beschlüsse aus der Anlage 2 herauszulösen:

-          Marquardt Nr. 18 „Tankstelle am Amselweg“

-          Marquardt Nr. 14 „Hotel am Amselweg“

-          Klarstellungs- und Abrundungssatzung der „Marquardt-Siedlung“

-          Marquardt Nr. 17 „Blumenweg“

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 16 Nein-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Änderung (die mit dem Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen übereinstimmt):

 

Herauslösung (neben den B-Plan-Verfahren Marquardt) auch der B-Plan-Verfahren des Ortsteils Groß Glienicke:

 

-          7 A Wohnbebauung Nord,

-          9 Am Wald/Am Fenn,

-          22 Am Weinberg,

 

aus dem Gesamtpaket   und nochmalige Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird 

 

mit Stimmenmehrheit angenommen

 

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Fahrland beantragte Änderung (Zustimmung zur  Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für die B-Pläne Nr. 8 an der Priesterstraße, Fahrland, Nr. 10,  Gewerbegebiet Krampnitz und Dorferweiterung Kartzow, ohne Nummer); Ablehnung der Aufhebung der B-Pläne Nr. 9 (Wohngebiet Krampnitz) und Nr. 11 (Kasernenanlage Krampnitz), da die B-Pläne Nr. 9 und Nr. 11 Bestandteil des genehmigten Flächennutzungsplanes  der ehemals selbstständigen Gemeinde Fahrland sind und der Ortsbeirat weiterhin die Umsetzung dieser Planungsvorgabe befürwortet.     

 

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Satzkorn beantragte Änderung (Ablehnung der DS bezüglich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Straße des Friedens“, um den gegenwärtigen Stand so lange zu erhalten, bis auf den betroffenen Flächen das Baurecht gesichert ist).

 

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Zu dem Votum des Ortsbeirates Grube erläutert der Stadtverordnete Dr. Seidel als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, dass die beantragte Dichte des Mähens von Grünflächen „nichts in einem Beschluss zur Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses zu suchen habe“; die Verwaltung habe zugesagt, diese Verpflichtung zu übernehmen,  was  als Protokollnotiz festzuhalten sei.

Von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wird zugesagt, „dass der vorhandene Zustand  beibehalten und bleiben soll sowie die Räumung des Versickerungsgrabens  auch weiterhin versichert werde“.

Die anschließend gestellten Nachfragen des Ortsbürgermeisters  von Grube Herrn Gutschmidt werden von Frau Dr. v. Kuick-Frenz beantwortet. Entsprechend der Bitte von Herrn Gutschmidt wird danach über die vom Ortsbeirat beantragte Ergänzung abgestimmt.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Grube beantragte Ergänzung mit dem Wortlaut:

 

Im Bebauungsplan Nr. G 1 „Schmidtshof“ ist die Wiese zwischen den Grundstücken und dem Teich als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Sie ist als Grünfläche zu erhalten und zweimal jährlich zu mähen. Wiese und Uferbereich sind öffentlich zugänglich. Die Wiese befindet sich im Privatbesitz. Der Käufer lebt in den alten Bundesländern. Das zweimalige Mähen erfolgt unentgeltlich durch einen benachbarten Landwirt. Nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist die Stadtverwaltung in der Pflicht, im Interesse der Anwohner für die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes Sorge zu tragen, um Konflikte wie am Griebnitzsee zu vermeiden. Die Räumung des Versickerungsgrabens ist zu sichern.

 

Bebauungsplan Nr. G 3 „Am Küssel“

Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verbleibt die vorhandene Bebauung im Außenbereich und genießt Bestandschutz. Im Interesse der Anwohner soll die Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden. Entsprechende Zusagen wurden von der Stadtverwaltung gegeben.

 

wird

mit 25 Ja-Stimmen angenommen.

 

 

Eine Abstimmung der vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen beantragten Ergänzung mit dem Wortlaut:

Dem Beschlusstext wird angefügt:

 

Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe, die folgenden Pläne aus der Anlage 2 herauszulösen:

-          Marquardt Nr. 18 „Tankstelle am Amselweg“ (sh. Seite 64 in den Unterlagen),

-          Marquardt Nr. 14 „Hotel am Amselweg“ (sh. Seite 58)

-          Klarstellungs- und Abrundungssatzung der „Marquardt-Siedlung“ (siehe Seite 82)

 

erübrigt sich mit der Annahme der vom Ortsbeirat Marquardt beantragten Änderung.

 

 

 

 

Entsprechend dem Antrag des  Stadtverordneten Wartenberg, Fraktion SPD, ist die Debatte wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Aufstellungsbeschlüsse zu den in Anlage 2 aufgeführten Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleitplanung und zu sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) werden aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Im Bebauungsplan Nr. G 1 „Schmidtshof“ ist die Wiese zwischen den Grundstücken und dem Teich als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Sie ist als Grünfläche zu erhalten und zweimal jährlich zu mähen. Wiese und Uferbereich sind öffentlich zugänglich. Die Wiese befindet sich im Privatbesitz. Der Käufer lebt in den alten Bundesländern. Das zweimalige Mähen erfolgt unentgeltlich durch einen benachbarten Landwirt. Nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist die Stadtverwaltung in der Pflicht, im Interesse der Anwohner für die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes Sorge zu tragen, um Konflikte wie am Griebnitzsee zu vermeiden. Die Räumung des Versickerungsgrabens ist zu sichern.

 

Bebauungsplan Nr. G 3 „Am Küssel“

Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verbleibt die vorhandene Bebauung im Außenbereich und genießt Bestandschutz. Im Interesse der Anwohner soll die Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden. Entsprechende Zusagen wurden von der Stadtverwaltung gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen