05.12.2007 - 4.32 Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan "An der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat dem von der Antragstellerin geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie städtebauliche und architektonische Qualität der zukünftigen Bebauung des Baufeldes Havelufer/Alte Fahrt gegebenenfalls ohne einen B-Plan, sondern durch Festlegungen von Anforderungen/Bedingungen beim Verkauf des derzeit städtischen Grundstücks gesichert werden können.

 

Städtebauliche und architektonische Qualitätsanforderungen sind in einem Wettbewerbsverfahren zu definieren. Bei der Festlegung von verbindlichen Zielen ist eine mit einem B-Plan-Verfahren vergleichbare Beteiligung der Stadtverordneten-versammlung, des Beirats Potsdamer Mitte und der Öffentlichkeit zusichern sowie eine vergleichbare Rechtssicherheit zu erreichen.

 

Sollte ein solches Planverfahren sich als nicht angemessen herausstellen oder Baurecht nach  § 34 BauGB im genannten Baufeld nicht herstellbar sein, ist schnellstmöglich ein Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden B-Plan in den Geschäftsgang der SVV einzubringen.

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Abstimmungsergebnis:

mit 29 Ja-Stimmen angenommen,

bei 1 Nein-Stimme

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Anlagen