05.12.2007 - 5.21 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entsprechend Anlagen 1a und 1b  entschieden.

 

2.                  Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ (siehe Anlagen 1 und 2) ist gemäß  § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen