05.12.2007 - 5.22 Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen

und 1 Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen