05.12.2007 - 5.25 Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (B...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und in den Ortsbeirat Groß Glienicke.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/1040 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und in den Ortsbeirat Groß Glienicke wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ (Groß Glienicke) wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet.    
Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage.

 

2.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage