05.12.2007 - 5.48 Einrichtung von Gastparkplatzscheinen für Anwohner

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Mühlberg namens der Fraktion SPD eingebracht.

 

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller erläutert, dass Gastparkplatzgenehmigungen nur durch private Parkraumbewirtschaftungs- bzw. Wohnungsunternehmen erfolgen können. Gemäß Straßenverkehrsordnung sei es ausgeschlossen, Bewohnerparkausweise (auch nicht befristet) zu erstellen. Nur melderechtlich registrierte Bewohner haben ein Anrecht auf einen so genannten Anwohnerparkausweis. Ausnahmegenehmigungen erfolgen im Einzelfall lediglich bei Schwerbehinderungen. 

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt  die Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/1071 in  den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wir beauftragt, die bisherige Praxis in der Vergabe von Gastparkplatzgenehmigungen zu überprüfen und die Gastparkplatzlösung bürgerfreundlich zu überarbeiten.