05.12.2007 - 12 Baugenehmigung Lennéstraße 44

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Jäkel namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält gemäß der Bitte des Oberbürgermeisters der Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung Herrn Goetzmann das Wort und macht  darauf aufmerksam, dass der Bauherr im Hinblick auf die öffentliche Diskussion ausdrücklich schriftlich der öffentlichen Behandlung dieses Vorhabens widersprochen hat und gemäß § 36 BauGB danach zu verfahren sei. Im Weiteren gibt Herr Goetzmann Informationen bezüglich der Zulässigkeit des Bauvorhabens (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll und der Einpassung, sprich bodenrechtlich relevanten Gesichtspunkte, in die nähere Umgebung), die gemäß § 34 BauGB öffentlich möglich sind.

 

 

Per Geschäftsordnungsantrag gibt der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, anschließend den Hinweis zu Protokoll, dass er darauf aufmerksam gemacht hat, dass hier eventuell ein Fall gemäß  § 39 der Gemeindeordnung vorliege. 

 

 

Nach  4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD,  beantragt die weitere Behandlung dieser Vorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs empfiehlt anschließend, die Vorlage im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zu behandeln.

Diese Verfahrensweise wird vom Stadtverordneten Kirsch, Fraktion SPD, übernommen. 

 

Der Stadtverordnete Kutzmutz erklärt namens der Antragstellerin Fraktion DIE LINKE das Einverständnis zur Überweisung der DS 07/SVV/1004 in den nicht öffentlichen Teil des  Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Behandlung in der Sitzung am 11.12.2007.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen aus wichtigem Grund, ein Verfahren zur unverzüglichen Rücknahme der Baugenehmigung für einen Neubau in der Lennéstraße 44 einzuleiten.

 

Weiterhin wird er beauftragt, die materiellen und rechtlichen Folgen zu ermitteln sowie die Verantwortlichkeit für die falsch erteilte Baugenehmigung durch einen externen Gutachter aufklären zu lassen.