05.12.2007 - 12 Baugenehmigung Lennéstraße 44
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 05.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Jäkel namens der Fraktion DIE LINKE
eingebracht.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt erhält gemäß der Bitte des Oberbürgermeisters der
Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung Herrn Goetzmann das Wort
und macht darauf aufmerksam, dass
der Bauherr im Hinblick auf die öffentliche Diskussion ausdrücklich schriftlich
der öffentlichen Behandlung dieses Vorhabens widersprochen hat und gemäß § 36
BauGB danach zu verfahren sei. Im Weiteren gibt Herr Goetzmann Informationen
bezüglich der Zulässigkeit des Bauvorhabens (Art und Maß der baulichen Nutzung,
Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll und der Einpassung,
sprich bodenrechtlich relevanten Gesichtspunkte, in die nähere Umgebung), die
gemäß § 34 BauGB öffentlich möglich sind.
Per Geschäftsordnungsantrag
gibt der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, anschließend den Hinweis
zu Protokoll, dass er darauf aufmerksam gemacht hat, dass hier eventuell
ein Fall gemäß § 39 der
Gemeindeordnung vorliege.
Nach 4 Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD,
beantragt die weitere Behandlung dieser Vorlage im nicht öffentlichen
Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
Der
Oberbürgermeister Herr Jakobs empfiehlt anschließend, die Vorlage im nicht
öffentlichen Teil des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zu behandeln.
Diese
Verfahrensweise wird vom Stadtverordneten Kirsch, Fraktion SPD,
übernommen.
Der
Stadtverordnete Kutzmutz erklärt namens der Antragstellerin Fraktion DIE LINKE
das Einverständnis zur Überweisung der DS 07/SVV/1004 in den nicht
öffentlichen Teil des Ausschusses
für Stadtplanung und Bauen zur Behandlung in der Sitzung am 11.12.2007.
Gegen
diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Oberbürgermeister wird empfohlen aus
wichtigem Grund, ein Verfahren zur unverzüglichen Rücknahme der Baugenehmigung
für einen Neubau in der Lennéstraße 44 einzuleiten.
Weiterhin wird er beauftragt, die materiellen
und rechtlichen Folgen zu ermitteln sowie die Verantwortlichkeit für die falsch
erteilte Baugenehmigung durch einen externen Gutachter aufklären zu lassen.