10.01.2007 - 10.3 Information zur Baumschutzverordnung

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Bezugnehmend auf die Diskussion in den letzten Sitzung des Hauptausschusses informiert Frau E. Müller, dass die avisierte Personalentlastung bis dato noch nicht erfolgt sei. Im Weiteren erläutert sie die derzeitige Situation und führt dazu aus, dass 57 % der eingegangenen Anträge in einer zweimonatigen Frist bearbeitet werden. Die restlichen 43 % überschreiten diese Bearbeitungsfrist, weil z.B. Vor-Ort-Termine notwendig seien und bestimmte Angaben zur Antragsbearbeitung eingeholt werden müssen (Baumart, Stammumfang etc.). Oftmals würden die Betroffenen zu den vereinbarten Terminen nicht erscheinen. Darüber hinaus sei festzustellen, dass durch die Eingemeindung die Antragszahl von 442 (2003) auf 972 (2005) und 952 (2006) angestiegen sei. Auf Nachfrage von Frau Dr. Schröter, ob eine Personalaufstockung geplant sei, erwidert Frau E. Müller, dass das Haushaltssicherungskonzept auch für den Personalbereich gelte und sie eine Personalaufstockung nur durch eine Umverteilung der Mitarbeiter erreichen könne. Damit würde „ein Loch gestopft und ein anderes aufgerissen“. Die Frage, ob es Anträge mit einer besonders langen Bearbeitungsdauer gebe, bejaht Frau Müller – ca. 10,1 % der Anträge werde nach 3 Monaten und 7 % nach 6 – 7 Monaten abschließend bearbeitet. Ursache dafür seien die genannten Vor-Ort-Termine oder Ergänzungen, die von den Antragstellern zu erbringen seien.

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