10.01.2007 - 9 Bürgerbeteiligung bei Großprojekten

Beschluss:
vertagt
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Frau Grimm bringt die Vorlage ein. Anschließend bittet Herr Schubert, den Termin Januar 2007 in einen Termin vor der Sommerpause zu ändern. In der weiteren Diskussion sollten die im Vorfeld geäußerten Bedenken mit einfließen. Herr Schüler meint, der Antrag sei problematisch, weil das, worüber sich die StVV nicht einig werde, an die Bürger weitergegeben werden solle und die dann erzielten Ergebnisse unterschiedlich interpretiert werden. Das halte er für einen „Irrweg“ und sei in seiner Auffassung durch die letzte Bürgerbefragung noch bestärkt. Die Bürgerbeteiligung sei durch das Plebiszit gegeben und die StVV könne nicht wahlweise Entscheidungen „wegdelegieren“. Frau Dr. Schröter empfiehlt, bis zur Wiedervorlage eine Definition für „Großprojekte“ zu überlegen, weil eine Befragung auch andere Inhalte, wie z.B. eine Herangehensweise, haben könnte.

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt eine prinzipielle Auseinandersetzung mit der Frage, wann und in welchen Fällen eine Bürgerbefragung durchgeführt werden solle. Die Bürgerbefragung sei kein probates Mittel, was eingesetzt werde, wenn sich die Politik nicht einig werde. Die Thematik sollte seiner Meinung nach auch in die Novellierung der Gemeindeordnung mit einfließen. Er könne dem Antrag zustimmen, allerdings mit einem anderen Akzent, wie z.B. die Rolle der Bürgerbefragung in der Kommunalpolitik überhaupt. Diese Überlegungen sollten in einer Stellungnahme gipfeln, die auch an die Landesregierung weitergegeben werde.

Frau Grimm verweist darauf, dass die Fraktion Die Andere unter Großprojekten wichtige und langfristige Entscheidungen verstehe, die das Gesicht der Stadt prägen. Eine Verständigung sollte auch dazu erfolgen wann im Vorfeld eine Bürgerbefragung gemacht werde und wie diese aussehe könne.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, dass seitens der Verwaltung eine Vorschlag für den Beschlusstext erarbeitet und der Fraktion Die Andere zugeleitet werde. Dieser Vorschlag sollte innerhalb der Fraktion diskutiert und mit allen anderen Fraktionen abgestimmt werden. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses könne dann abschließend beraten werden.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

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