10.01.2007 - 9 Bürgerbeteiligung bei Großprojekten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- vertagt
Frau Grimm bringt die Vorlage ein. Anschließend bittet Herr
Schubert, den Termin Januar 2007 in einen Termin vor der Sommerpause zu ändern.
In der weiteren Diskussion sollten die im Vorfeld geäußerten Bedenken mit
einfließen. Herr Schüler meint, der Antrag sei problematisch, weil das, worüber
sich die StVV nicht einig werde, an die Bürger weitergegeben werden solle und
die dann erzielten Ergebnisse unterschiedlich interpretiert werden. Das halte
er für einen „Irrweg“ und sei in seiner Auffassung durch die letzte
Bürgerbefragung noch bestärkt. Die Bürgerbeteiligung sei durch das Plebiszit
gegeben und die StVV könne nicht wahlweise Entscheidungen „wegdelegieren“. Frau
Dr. Schröter empfiehlt, bis zur Wiedervorlage eine Definition für
„Großprojekte“ zu überlegen, weil eine Befragung auch andere Inhalte, wie z.B.
eine Herangehensweise, haben könnte.
Der Oberbürgermeister empfiehlt eine prinzipielle
Auseinandersetzung mit der Frage, wann und in welchen Fällen eine
Bürgerbefragung durchgeführt werden solle. Die Bürgerbefragung sei kein
probates Mittel, was eingesetzt werde, wenn sich die Politik nicht einig werde.
Die Thematik sollte seiner Meinung nach auch in die Novellierung der
Gemeindeordnung mit einfließen. Er könne dem Antrag zustimmen, allerdings mit
einem anderen Akzent, wie z.B. die Rolle der Bürgerbefragung in der
Kommunalpolitik überhaupt. Diese Überlegungen sollten in einer Stellungnahme
gipfeln, die auch an die Landesregierung weitergegeben werde.
Frau Grimm verweist darauf, dass die Fraktion Die Andere
unter Großprojekten wichtige und langfristige Entscheidungen verstehe, die das
Gesicht der Stadt prägen. Eine Verständigung sollte auch dazu erfolgen wann im
Vorfeld eine Bürgerbefragung gemacht werde und wie diese aussehe könne.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, dass seitens der
Verwaltung eine Vorschlag für den Beschlusstext erarbeitet und der Fraktion Die
Andere zugeleitet werde. Dieser Vorschlag sollte innerhalb der Fraktion
diskutiert und mit allen anderen Fraktionen abgestimmt werden. In der nächsten
Sitzung des Hauptausschusses könne dann abschließend beraten werden.
Gegen
diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.