24.01.2007 - 8 Bürgerbeteiligung bei Großprojekten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist auf
die Festlegung in der letzten Sitzung des Hauptausschusses, mit der die
Verwaltung beauftragt wurde, einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser
liegt den Mitgliedern schriftlich vor und wird durch den Oberbürgermeister erläutert.
Änderungsvorschlag der Verwaltung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Sinne der Entwicklung Potsdams zu einer
Bürgerkommune soll die informelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an wichtigen kommunalen Entscheidungen als ergänzendes Demokratieelement
schrittweise weiter ausgebaut werden.
- Bereits im Jahr 2007 soll diese Zielstellung durch ein
erweitertes Verfahren zum Bürgerhaushalt 2008 und eine intensive
Bürgerbeteiligung bei der Fortschreibung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem
Hauptausschuss Anfang 2008 eine Evaluierung der Beteiligungsprozesse als
Grundlage für weiterführende Entscheidungen zur Optimierung und/oder
Ausweitung der Bürgerbeteiligung vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Bezug auf
die Novellierung der Gemeindeordnung für eine rechtliche Absicherung der
freiwilligen Bürgerbeteiligung und insbesondere der Bürgerbefragung als
Instrument der Kommunalpolitik einzusetzen.
Anschließend informiert Frau Grimm
über einen geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion Die Andere, der den
Fraktionen zugeleitet wurde. Dieser hat folgenden Wortlaut:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im März
2007 einen abstimmungsfähigen Vorschlag vorzulegen, wie die Bevölkerung an der
Entscheidung über stadtteilprägende und/oder kontrovers diskutierte
Projekte der
Stadtentwicklung direkt beteiligt werden kann.
Anschließend fragt Herr Schubert, wer definieren solle, was „stadtteilprägende und/oder kontrovers diskutierte Projekte der Stadtentwicklung“ seien. Bis zur „Bürgerkommune“ sei es noch ein langer Weg, der sich jedoch als Prozess vollziehe und schrittweise immer mehr Elemente integriere. Diesen Ausführungen schließ sich Herr Bretz an und betont, dass das Anliegen des Antrages durchaus berechtigt sei, ihm in der Formulierung des Beschlussvorschlages jedoch die nötige Klarheit fehle. Deshalb empfehle er, sich dem Vorschlag der Verwaltung anzuschließen.
Herr Dr. Scharfenberg meint, dass mit der Bürgerbefragung zum Stadtschloss gewisse Erwartungen geweckt wurden, die man jedoch nicht mit der „Brechstange“ durchsetzen könne. Der Prozess, an dem man das festmache, sei der Bürgerhaushalt. Der Antrag der Verwaltung fülle das Anliegen der Fraktion Die Andere aus. Er schlägt vor, den Beschlusstext im Punkt 1, 1. Zeile, zu ergänzen, so dass diese jetzt lautet:
- Im Sinne der Entwicklung Potsdams zu einer Bürgerkommune
soll die konsultative und informelle Beteiligung ...
Frau Grimm betont, dass es nicht nur
um eine Befragung gehe, sondern um eine intensive Beteiligung der Bürger und
die Evaluierung dieser Prozesse. Die Fraktion Die Andere könne den Vorschlag
der Verwaltung so nicht übernehmen.
Herr Schüler habe für beide
Formulierungsvorschläge wenig Sympathie, da sie „in die Irre führen“. So habe
man auch bei der Befragung zum Stadtschloss Fragen gestellt, die breite
Interpretationsmöglichkeiten zulassen. Er unterstelle den Befürwortern dieser
Anträge, dass sie wahlweise Fragen stellen oder auch nicht, es sei unklar, wann
die Bürger befragt werden und wann nicht und wie mit den Ergebnissen umgegangen
werde.
Herr Schubert verweist darauf, dass
aktivierende Elemente gemeint seien, wenn von Bürgerbeteiligung die Rede sei.
Man wolle nicht warten, bis der Bürger komme, sondern überlegen, wie man die
Bürger dazu aktiviere. Das, so meine er, sei auch die Linie der Partei der
Grünen und somit sei die Auffassung von Herrn Schüler bzw. seiner Fraktion
nicht zu verstehen.
Frau Dr. Schröter betont, dass mit
dem Vorschlag der Verwaltung der Antrag der Fraktion Die Andere „getoppt“
werde, was sehr selten passiere. Sie regt an, über diesen Vorschlag seitens der
Fraktion Die Andere noch einmal nachzudenken, ob sich darin nicht doch ihr
Anliegen wiederfinde.
Herr Dr. Scharfenberg schließt sich
den Ausführungen von Herrn Schubert an bittet Herrn Schüler, seine Position
bezüglich der Bürgerbefragung noch einmal zu überdenken. Die Bürgerbeteiligung
sei schon Information, gewollt sei aber der Dialog mit den
Bürgern.
Herr Schüler erwidert, dass er die
Bürgerbefragung für ein ungeeignetes Instrument halte, was auch die letzte
Befragung zum Stadtschloss gezeigt habe. Er sehe den Beweis erbracht, weil die
PDS meine, daraus ableiten zu können, Bedingungen für den Stadtschlossbau
stellen zu dürfen. Das Ergebnis werde für die Untermauerung der eigenen
Position genutzt, was wenig damit zu tun habe, die Bürgermeinungen ernst zu
nehmen.
Der
Oberbürgermeister stellt den modifizierten Beschlusstext der Verwaltung mit der
von Herrn Dr. Scharfenberg vorgeschlagenen Ergänzung im Punkt 1 zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
1. Im Sinne der Entwicklung Potsdams zu einer Bürgerkommune soll die konsultative und informelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an wichtigen kommunalen Entscheidungen als ergänzendes Demokratieelement schrittweise weiter ausgebaut werden.
- Bereits im Jahr 2007 soll diese Zielstellung durch ein
erweitertes Verfahren zum Bürgerhaushalt 2008 und eine intensive
Bürgerbeteiligung bei der Fortschreibung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem
Hauptausschuss Anfang 2008 eine Evaluierung der Beteiligungsprozesse als
Grundlage für weiterführende Entscheidungen zur Optimierung und/oder
Ausweitung der Bürgerbeteiligung vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Bezug auf die
Novellierung der Gemeindeordnung für eine rechtliche Absicherung der
freiwilligen Bürgerbeteiligung und insbesondere der Bürgerbefragung als
Instrument der Kommunalpolitik einzusetzen.