14.02.2007 - 8.6 Glückwünsche zum 100. Geburtstag
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der
Oberbürgermeister nimmt Stellung zu den Pressemeldungen bezüglich des
Glückwünschschreibens zum 100. Geburtstag an Hermann Wohlgethan. Er erläutert
das dafür übliche Verfahren in der Stadtverwaltung und informiert, dass er auf
Grund der Information zur Richter-Tätigkeit in der ehemaligen DDR von einer
persönlichen Gratulation abgesehen habe. Allerdings sei ihm nicht bewusst
gewesen, dass Herr Wohlgethan so „unreflektiert“ zu seiner Vergangenheit stehe
und hätte mit dem jetzigen Wissensstand auf ein Glückwunschschreiben
verzichtet. Er habe zahlreiche Anrufe von Opfern dieses Richters erhalten und
bedauere den entstandenen Eindruck der Verhöhnung.
Herr
Bretz bedankt sich beim Oberbürgermeister für diese Klarstellung, die richtig
und unterstützenswert sei.
Herr
Dr. Scharfenberg meint, er sei damit nicht einverstanden, denn die Glückwünsche
bewerten nicht die Persönlichkeit eines Menschen, sondern allein das Jubiläum –
in diesem Fall einen 100. Geburtstag. Er hätte sich etwas mehr Zurückhaltung in
dieser Angelegenheit gewünscht.
Herr
Schubert fragt nach, ob der bei ihm entstandene Eindruck richtig sei, dass das
Verfahren bezüglich der Gratulation in Frage gestellt sei. Der
Oberbürgermeister verneint das; die Praxis der persönlichen Gratulation werde
beibehalten und es werde trotz des Vorfalls auch zukünftig keine „Schnüffelei“
in der Vergangenheit von Jubilaren geben.
Frau
Bankwitz betont, dass das die Entscheidung des Oberbürgermeisters und nicht der
Stadtverordnetenversammlung sei und bittet, die Debatte zu beenden.