14.02.2007 - 8.6 Glückwünsche zum 100. Geburtstag

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Der Oberbürgermeister nimmt Stellung zu den Pressemeldungen bezüglich des Glückwünschschreibens zum 100. Geburtstag an Hermann Wohlgethan. Er erläutert das dafür übliche Verfahren in der Stadtverwaltung und informiert, dass er auf Grund der Information zur Richter-Tätigkeit in der ehemaligen DDR von einer persönlichen Gratulation abgesehen habe. Allerdings sei ihm nicht bewusst gewesen, dass Herr Wohlgethan so „unreflektiert“ zu seiner Vergangenheit stehe und hätte mit dem jetzigen Wissensstand auf ein Glückwunschschreiben verzichtet. Er habe zahlreiche Anrufe von Opfern dieses Richters erhalten und bedauere den entstandenen Eindruck der Verhöhnung.

Herr Bretz bedankt sich beim Oberbürgermeister für diese Klarstellung, die richtig und unterstützenswert sei.

Herr Dr. Scharfenberg meint, er sei damit nicht einverstanden, denn die Glückwünsche bewerten nicht die Persönlichkeit eines Menschen, sondern allein das Jubiläum – in diesem Fall einen 100. Geburtstag. Er hätte sich etwas mehr Zurückhaltung in dieser Angelegenheit gewünscht.

Herr Schubert fragt nach, ob der bei ihm entstandene Eindruck richtig sei, dass das Verfahren bezüglich der Gratulation in Frage gestellt sei. Der Oberbürgermeister verneint das; die Praxis der persönlichen Gratulation werde beibehalten und es werde trotz des Vorfalls auch zukünftig keine „Schnüffelei“ in der Vergangenheit von Jubilaren geben.

Frau Bankwitz betont, dass das die Entscheidung des Oberbürgermeisters und nicht der Stadtverordnetenversammlung sei und bittet, die Debatte zu beenden.

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