28.02.2007 - 8.4 Ehrenamtspass
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0048 Ehrenamtspass
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Ernst erläutert die Vorlage. Im Ausschuss für Gesundheit – und Soziales fand
die Vorlage breite Zustimmung. Der Ehrenamtspass sei in der Abstufung der
Anerkennungskultur als letzter
Baustein vorgesehen.
Herr Dr.
Scharfenberg ist beeindruckt von den Planungen. Er entnehme aus der Vorlage,
dass der Ehrenamtspass also nicht mehr abgelehnt werde, möchte aber genauer
erläutert wissen, was „letzter Baustein“ konkret bedeuten soll?
Herr
Ernst begründet dies damit, dass der Ehrenamtspass nicht zwangsläufig schon ein
festes Ziel in der Anerkennungskultur der Landeshauptstadt sein muss.
Vielleicht ergebe sich in der Diskussion mit den Vereinen ein ganz anderes
Instrument als Ziel.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Prüfung zur Einführung eines Ehrenamtspasses hat
Folgendes ergeben:
1. Seit dem Jahre 1997 wird in der
Landeshauptstadt Potsdam die ehrenamtliche Arbeit im Rahmen einer städtischen
jährlich stattfindenden Veranstaltung im Beisein des Oberbürgermeisters
gewürdigt.
2. In der Landeshauptstadt Potsdam wurde in den Jahren 2004, 2005 und 2006 der Antrag auf Einführung eines Ehrenamtspasses durch die Stadtverordnetenversammlung aus Gründen des defizitären Haushalts abgelehnt, soweit mit der Einführung auch die Erwartung verbunden schien, den personellen Aufwand wie den Einnahmenausgleich aus kommunalen Mitteln zu gewährleisten.
3. Die Einführung eines Ehrenamtspasses – ohne Zugriff auf
kommunale Mittel – kann zur weiteren Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit
beitragen.
Allerdings sollte die Verfügbarkeit und Ausstellung von
„Ehrenamtspässen“ den abschließenden Baustein in einer Kette öffentlicher
Anerkennungskulturen zum ehrenamtlichen, freiwilligen und bürgerschaftlichen
Engagement darstellen, an deren Anfang folgende Schritte zu setzen sind:
Ø
Erarbeitung
eines qualifizierten, umfassenden Fachkonzept zur Anerkennung ehrenamtlichen,
freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements
Ø
bürgerschaftlich
verabredete, wiederkehrende Bausteine der Anerkennungskultur in der Landeshauptstadt
Potsdam
Ø
Aufbau
eines Netzwerkes an freien Trägern, Vereinen, Initiativen und Foren des
bürgerschaftlichen Engagements
Ø
Bestimmung
eines Sprecherkreises und einer Koordinierungsstelle des Netzwerks
4. Die Einführung eines „Ehrenamtspass“ ist nur in
Verbindung mit diesem Anerkennungsprozess und mit den (landesweiten) Zielen zur
Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements sinnvoll und vernünftig. (Anlage 1).
Die Anerkennungskultur von bürgerschaftlichem Engagement
kann sich dabei auf die Handlungskonzepte
zur Bürgerkommune und zur kinder- und familienfreundlichen Stadt stützen. Als eine der kooperierenden
Einrichtungen hat der Verein SEKIZ
e.V. seine Bereitschaft signalisiert, an einem Gesamtkonzept zum
Bürgerschaftlichen Engagement für die Landeshauptstadt Potsdam mitzuwirken.
5. Soweit in der
Landeshauptstadt ein Ehrenamtspass eingeführt werden soll, sollten dazu
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) qualifizierte
Anerkennungskriterien (möglichst landesweit abgestimmt)
b)
Fachkonzept
zur Qualifizierung ehrenamtlicher Tätigkeit
c)
Verknüpfung
mit der Anerkennungskultur „Bürgerschaftliches Engagement“ (vgl. Anlage 2:
Synopse zum Vorgehen größerer Regionen)
d)
Bereitschaft
zahlreicher öffentlicher und privater Institutionen auf Anerkennung des Passes
ohne städtischen Einnahmenausgleich
e)
Auswahlverfahren
zur Bestimmung eines freien Anerkennungsträgers
f)
Träger-Aufwandserstattung
nur durch private Finanzierung (Sponsoring)
Darüber hinaus hat
die weitere Recherche ergeben:
1. In der Stadt
Brandenburg an der Havel liegt folgender Bearbeitungsstand vor:
Die Arbeit zur Einführung einer Ehrenamtscard steht noch am
Anfang. Schwerpunktmäßig wird zur Zeit an einer Richtlinie gearbeitet, die regeln
soll, wer unter welchen Bedingungen eine Ehrenamtscard erhalten kann, wer diese
ausgibt und wozu diese Karte grundsätzlich legitimiert. Dazu werden
verwaltungsinterne Gespräche stattfinden, Materialien oder Konzepte sind noch
nicht verfügbar.
2. In der Staatskanzlei
stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Im ersten Quartal 2007 wird erwogen
nach Berliner Vorbild einen Freiwilligenpass einzuführen. Im Land Brandenburg soll danach jeder den Pass erhalten, der über 200
Stunden ehrenamtliche Arbeit für ein bestimmtes Projekt geleistet hat oder der
regelmäßig 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeitet.
Der durch die Koordinierungsstelle
für bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei für das Land Brandenburg
favorisierte Muster-Freiwilligenpass von Berlin besteht aus zwei Teilen: einem
Dokument als Dankesurkunde über freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement und bei
Bedarf einem Zertifikat über
einschlägige Fort- und Weiterbildungen
in diesem Zusammenhang.
Für Januar 2007 ist geplant, eine Landesarbeitsgemeinschaft
zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements unter Beteiligung von 14 regionalen Freiwilligen-Agenturen zu
gründen.
3. Im Bundesland Berlin
wird ein sogenannter FreiwilligenPass als Dankesurkunde ausgereicht
(Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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2
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(wie Dokument)
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61 kB
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3
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(wie Dokument)
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70 kB
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