25.04.2007 - 9.4 Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Scharfenberg fragt dazu nach, wie sich die gesetzliche Ausgestaltung auswirkt und was verändert werden müsste, um das Gesetz handhabbarer zu machen. Im Weiteren bittet er, den Hauptausschuss in das weitere Verfahren der Nutzung mit einzubeziehen.  Herr Exner verweist auf die Mitarbeit der Landeshauptstadt Potsdam in der dazu vom Städte- und Gemeindebund eingerichteten Arbeitsgruppe. In Übereinstimmung und Absprache mit anderen Kommunen werde hier besprochen, welche Vorschläge als sinnvoll erachtet werden. Leider sei für Potsdam davon nicht viel nutzbar und deshalb wurden die beiden Anträge, die Potsdam gestellt hat, der Vorlage beigefügt. Festzustellen sei aber auch, dass das Bürokratieabbaugesetz auch wieder eine Art Bürokratie erzeuge, weil aus den Maßnahmen eine Berichtspflicht entstehe. Er sehe bei der Umsetzung des Bürokratieabbaugesetzes aber auch das Land selbst in der Pflicht, die eigenen Regelungen zu prüfen und das nicht nur den Kommunen zu überlassen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3171&TOLFDNR=39244&selfaction=print