09.05.2007 - 3.8 Tierheim - weiteres Verfahren

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Frau E. Müller führt dazu aus, dass am 31.05.2007 im Amtsblatt und in den Medien die Bedingungen bezüglich des Interessenbekundungsverfahrens veröffentlicht werden. Als Abgabetermin sei der 02.07.2007 avisiert und am 05.09.07 werde das Ergebnis mit einem Vorschlag der Verwaltung für die StVV eingereicht.  Herr Dr. Scharfenberg fragt Bezug nehmend auf die Verabredungen im letzten Hauptausschuss, wie sich dabei der Tierschutzverein einordne. Zur Entsorgung der Altlasten, so Frau E. Müller, liege eine schriftliche Zusage des KIS vor. In Ergänzung dessen verweist der Oberbürgermeister darauf, dass es darum ging, weitere vermutete Altlasten zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen zu machen.  Das werde so auch geschehen, unabhängig davon, wer der zukünftige Betreiber des Tierheims werde, d.h. die Konditionen seien Bestandteil des Interessenbekundungsverfahrens. Die Nachfrage von Herrn Schüler, ob das bedeute, dass der Vertrag erst nach dem Interessenbekundungs-verfahren abgeschlossen werde könne, bejaht der Oberbürgermeister.  Herr Dr. Gunold kritisiert das Verfahren, da er nach dem letzten Hauptausschuss davon ausgegangen sei, dass „für den Tierschutzverein alles klar sei“. Er fragt, warum der Oberbürgermeister in der StVV dann für das Interessenbekundungsverfahren gestimmt habe. Er sehe darin keinen Widerspruch, so der Oberbürgermeister, es habe lange Verhandlungen mit dem Tierschutzverein gegeben und mittlerweile haben auch andere ihr Interesse bekundet, die dann ein Konzept vorzulegen hätten, nach dem ausgewählt werde. Das bedeute ja auch nicht, dass der jetzige Betreiber nicht auch ausgewählt werden könne.

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