09.05.2007 - 3.8 Tierheim - weiteres Verfahren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 09.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau
E. Müller führt dazu aus, dass am 31.05.2007 im Amtsblatt und in den Medien die
Bedingungen bezüglich des Interessenbekundungsverfahrens veröffentlicht werden.
Als Abgabetermin sei der 02.07.2007 avisiert und am 05.09.07 werde das Ergebnis
mit einem Vorschlag der Verwaltung für die StVV eingereicht. Herr Dr. Scharfenberg fragt Bezug
nehmend auf die Verabredungen im letzten Hauptausschuss, wie sich dabei der
Tierschutzverein einordne. Zur Entsorgung der Altlasten, so Frau E. Müller,
liege eine schriftliche Zusage des KIS vor. In Ergänzung dessen verweist der
Oberbürgermeister darauf, dass es darum ging, weitere vermutete Altlasten zum
Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen zu machen. Das werde so auch geschehen, unabhängig davon, wer der
zukünftige Betreiber des Tierheims werde, d.h. die Konditionen seien
Bestandteil des Interessenbekundungsverfahrens. Die Nachfrage von Herrn
Schüler, ob das bedeute, dass der Vertrag erst nach dem
Interessenbekundungs-verfahren abgeschlossen werde könne, bejaht der
Oberbürgermeister. Herr Dr. Gunold
kritisiert das Verfahren, da er nach dem letzten Hauptausschuss davon
ausgegangen sei, dass „für den Tierschutzverein alles klar sei“. Er fragt,
warum der Oberbürgermeister in der StVV dann für das
Interessenbekundungsverfahren gestimmt habe. Er sehe darin keinen Widerspruch,
so der Oberbürgermeister, es habe lange Verhandlungen mit dem Tierschutzverein
gegeben und mittlerweile haben auch andere ihr Interesse bekundet, die dann ein
Konzept vorzulegen hätten, nach dem ausgewählt werde. Das bedeute ja auch
nicht, dass der jetzige Betreiber nicht auch ausgewählt werden könne.