30.05.2007 - 9 Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Exner verweist in seinen Ausführungen auf die vom
Rechtsamt vorgelegte Klarstellung. Zwischenzeitlich habe es eine Rückkopplung
mit der Kommunalaufsicht gegeben, die keine Vorbehalte gegen die vom Rechtsamt
vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung habe. Somit stehe der Aufnahme einer
entsprechenden Regelung in die Geschäftsordnung nichts mehr im Wege. Der
Oberbürgermeister meint, dass sich der Ältestenrat zu dieser Thematik
verständigen solle.
Frau Kirchner verweist namens der Antragstellerin darauf,
dass es neben der Stellungnahme des Rechtsamtes eine weitere Stellungnahme
einer Anwaltskanzlei gebe, die die Fraktion BürgerBündnis/FDP vorgelegt habe.
Da Frau Bankwitz nicht anwesend ist und somit die Stellungnahme nicht erläutern
könne, schlage sie vor, den Antrag zurückzustellen und alle
Fraktionsvorsitzenden einzuladen, um das Thema zu diskutieren. Eine Beratung im
Ältestenrat halte sie nicht für sinnvoll. Herr Schüler betont, dass er ein Zurückziehen
von Anträgen durch die Antragsteller für falsch halte; das sollte der
Stadtverordnetenversammlung vorbehalten bleiben. Einen Antrag einzubringen und
weiter „Herr des Antrags“ zu bleiben, sei nicht möglich. Die
Stadtverordnetenversammlung müsse wissen, was sie wolle und das in die
Geschäftsordnung aufnehmen.
Der
Oberbürgermeister meint, dass der Ältestenrat schon das richtige Gremium sei,
zumal alle Fraktionsvorsitzenden darin vertreten sind.