30.05.2007 - 9 Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Exner verweist in seinen Ausführungen auf die vom Rechtsamt vorgelegte Klarstellung. Zwischenzeitlich habe es eine Rückkopplung mit der Kommunalaufsicht gegeben, die keine Vorbehalte gegen die vom Rechtsamt vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung habe. Somit stehe der Aufnahme einer entsprechenden Regelung in die Geschäftsordnung nichts mehr im Wege. Der Oberbürgermeister meint, dass sich der Ältestenrat zu dieser Thematik verständigen solle.

Frau Kirchner verweist namens der Antragstellerin darauf, dass es neben der Stellungnahme des Rechtsamtes eine weitere Stellungnahme einer Anwaltskanzlei gebe, die die Fraktion BürgerBündnis/FDP vorgelegt habe. Da Frau Bankwitz nicht anwesend ist und somit die Stellungnahme nicht erläutern könne, schlage sie vor, den Antrag zurückzustellen und alle Fraktionsvorsitzenden einzuladen, um das Thema zu diskutieren. Eine Beratung im Ältestenrat halte sie nicht für sinnvoll. Herr Schüler betont, dass er ein Zurückziehen von Anträgen durch die Antragsteller für falsch halte; das sollte der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten bleiben. Einen Antrag einzubringen und weiter „Herr des Antrags“ zu bleiben, sei nicht möglich. Die Stadtverordnetenversammlung müsse wissen, was sie wolle und das in die Geschäftsordnung aufnehmen.

Der Oberbürgermeister meint, dass der Ältestenrat schon das richtige Gremium sei, zumal alle Fraktionsvorsitzenden darin vertreten sind.

Reduzieren