30.05.2007 - 14.2 Villa Gericke - Vorwürfe im Magazin "Der Spiegel"

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Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass dazu drei Sachverhalte „zu beleuchten“ seien.

Das sei erstens der Vorwurf, der Investor habe eine Teilbescheinigung erhalten, auf die er regulär keinen Anspruch gehabt hätte. Hierzu sei festzustellen, dass nach § 7i EstG für ein im Inland gelegenes, denkmalgeschütztes Gebäude eine erhöhte Absetzung von Herstellungskosten für eine einzelne Baumaßnahme auch dann vorgenommen werden könne, wenn diese ein Teil einer Gesamtbaumaßnahme sei, vorausgesetzt, die einzelne Baumaßnahme sei sachlich abgrenzbar und als solche abgeschlossen. Bestätigt wird dies durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.08.2002. Dies treffe auf den vorliegenden Fall zu, so dass sich daraus keine Bevorzugung eines Investors ableiten lasse.

 

Den zweiten Vorwurf, der Investor sei durch die Intervention des Oberbürgermeisters an der „wartenden Reihe vorbei“  und damit mit einem Zeitvorteil behandelt worden, weise er ausdrücklich zurück. Der Investor habe drei Bescheinigungen nach § 7i EstG beantragt und zwei von der Unteren Denkmalschutzbehörde auch erhalten. Nachdem zur dritten Teilbescheinigung keine Aussagen getroffen wurden, habe sich der Investor an den Oberbürgermeister mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung habe er angewiesen, auch die dritte Teilbescheinigung zu bearbeiten.

 

Der dritte Vorwurf, er habe ein Bußgeldverfahren vereitelt, treffe nicht zu, weil weder ein Bußgeldverfahren angedroht, noch eingeleitet wurde. In einem Schreiben von Herrn Kalesse wurde darauf hingewiesen, dass Ordnungswidrigkeiten nach brandenburgischem Denkmalrecht gem. § 26 Abs. 4 mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Das habe scheinbar zu Irritationen geführt, die in einem Gespräch mit dem Investor, Frau Dr. von Kuick-Frenz und Herrn Kalesse klargestellt wurden. Dass mit dem Schreiben kein Bußgeld angedroht wurde, habe der Investor dann auch akzeptiert.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass der Oberbürgermeister die rechtliche Zulässigkeit des Verfahrens in seiner Ausführungen verdeutlicht habe und fragt nach, in wie vielen Fällen die Verwaltung in der von dem sonst üblichen Verfahren abgewichen sei und in wie vielen Fällen der Oberbürgermeister derartige Verfahren beeinflusst habe. Der Oberbürgermeister antwortet, dass bezüglich des ersten Teils der Frage die Anzahl der Fälle derzeit eruiert werde, man aber von einer zweistelligen Zahl der Fälle ausgehe, da das kein unübliches Verfahren sei. Die Prüfung werde jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da es bisher nur für die Jahre 2006 und 2007 eine elektronische Erfassung gebe. Hinzu komme, dass in den Jahren davor ein Erfassung nach anderen Kriterien erfolgte und sich 2005 auch das Verfahren geändert habe, so dass zahlreiche Akten „angefasst“ werden müssten. Bezüglich des zweiten Teils der Frage habe er nicht inhaltlich interveniert, sondern zur „Bearbeitung aufgefordert“.

 

Herr Schüler führt aus, dass es ihm bisher nicht bekannt gewesen sei, dass die Stadt Wert darauf lege, erst nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Bescheinigungen zu erteilen. Für ihn seien die Teilrechnungen nicht erstaunlich; erstaunlich sei für ihn, dass das Vorgehen des Oberbürgermeisters im Rathaus als bedenklich beurteilt und ein „Nebenschauplatz“ initiiert werde. Er halte das Eingreifen des Oberbürgermeisters für durchaus legal, wenn Mitarbeiter in der Verwaltung meinen, „sie müssten etwas nicht bearbeiten“.

 

Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass die Redaktion des „Spiegel“ scheinbar mit Teilinformationen versorgt wurde. Er selbst habe auf die Anfrage der Redaktion keine Stellung genommen. Deshalb wurden bereits presserechtliche Schritte seinerseits eingeleitet. Er bedauere, dass in diesem Zusammenhang auch andere Investoren und Bauvorhaben in Rede stehen, wie z.B. die Schlossstr. Hier sei das Verfahren absolut legitim und in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde gelaufen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Kirchner, warum kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, wenn die rechtliche Prüfung ergeben habe, dass es möglich ist, antwortet der Oberbürgermeister, dass es lediglich einen rechtlichen Hinweis gegeben habe und kein Verfahren angedroht wurde.

 

Herr Cornelius betont,  dass es auch die Pflicht eines Chefs der Verwaltung sei „sich zu kümmern und wenn etwas schief gehe, einzugreifen“. Dem stimmt der Oberbürgermeister zu, verweist aber darauf, dass auch ein Chef der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden sei.

 

Im Weiteren werden die Nachfragen von Frau Dr. Schröter zum nicht eingeleiteten Bußgeldverfahren und dem konkreten Anlass der Dienstanweisung  durch den Oberbürgermeister damit beantwortet, dass die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren und der Investor sich mit der Bitte um Unterstützung an den Oberbürgermeister gewandt habe.

Herr Krause fordert den Hauptausschuss auf, nicht nach dem Motto „wo Rauch ist, ist auch Feuer“ zu diskutieren.

 

Herr Schubert meint, dass der Zeitpunkt der Diskussion verwundere, die sich an die Kritik von Jauch und den Auftrag an Prof. Battis anschließe. Deshalb erscheine es ihm als eine Kompetenzstreitigkeit zwischen der ehemaligen Stellvertreterin und dem Chef der Denkmalbehörde. Er fragt nach, inwieweit disziplinarische Schritte gegen Frau Neuperdt geprüft werden, da sie sich bereits im Ruhestand befindet. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass auch Mitarbeiter im Ruhestand Angestellte der Verwaltung und somit zur Verschwiegenheit verpflichtet seien. Insofern sei das Verhalten von Frau Neuperdt zu missbilligen.

 

Frau Dr. Schröter und Frau Kirchner fragen im Weiteren nach dem Status des Gartens der Villa Gericke und dem Status eines Denkmals. Dazu erläutert Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass der Garten kein abgeschlossenes Denkmal sei, trotzdem greife aber der Umgebungsschutz und laut Denkmalbereichssatzung werden entsprechende Genehmigungen benötigt.

Frau Paulsen verweist darauf, dass der Investor der Villa Gericke sehr vorbildlich saniert habe und es in der Stadt ganz andere „Ecken“ gebe, wo das nicht der Fall sei.

Abschließend verweist der Oberbürgermeister auf die Untersuchungen von Herrn Prof. Battis, zu denen im nicht öffentlichen Teil Informationen gegeben werden.

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