13.06.2007 - 5.2 Bericht zur Untersuchung der Unteren Denkmalsch...

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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Prof. Battis, Herrn Dr. Otto und Frau Schaefer, die den „Bericht zur Untersuchung der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam“ erarbeitet haben. Nach Erläuterung der Ausgangssituation stellt er fest, dass eine Prüfung von „außen“ richtig gewesen sei und die Chance beinhalte, unbeeinflusste Informationen zu erhalten. Für die weitere Verfahrensweise schlägt er vor, dass Prof. Battis die Inhalte des Berichts darstellt und anschließend die Schlussfolgerungen der Verwaltung durch ihn selbst erläutert werden. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Anschließend führt Herr Prof. Battis aus, dass den Mitgliedern des Hauptausschusses eine anonymisierte Fassung ausgereicht wurde, die im Unterschied zur 100-seitigen Originalfassung 15 Seiten rechtliche Anforderungen nicht enthalte und eine kürzere Darstellung der umfassenden Prüfung der Vorhaben von Herrn Jauch. Die rechtlichen Anforderungen könnten bei Bedarf aber auch ausgereicht werden. Die rechtliche Bewertung, die Schlussfolgerungen und die Zusammenfassung seien bei beiden Fassungen identisch. Wie in der letzten Sitzung des Hauptausschusses dargelegt, seien die Fakten „gegen gecheckt“ worden; die im Bericht enthaltenen Wertungen seien jedoch allein in Verantwortung der Verfasser und durch die aktuellen Ereignisse der letzten Tage ergänzt worden. Die in der Presse veröffentlichten Informationen zu Aufträgen an die Firma von Herrn Neuperdt seien bekannt, in der Prüfung auch aufgefallen; konnten aber in der Kürze der Zeit nicht bearbeitet werden, weil dazu nochmals 3 – 4 Wochen benötigt worden wären. Darum werde sich Frau Schaefer in den nächsten Wochen kümmern.

Herr Prof. Battis führt weiter aus, dass 63 Objekte geprüft  und 44 Interviews geführt wurden; mit mehreren Personen auch mehrmals. Er verweist im Weiteren auf die mit der Leipzig-Charta verabschiedete Leitlinie zur Gestaltung der Städte, die eine „qualitätvolle Herstellung öffentlicher Räume“ beinhalte. Potsdam sei für die Umsetzung dieser Zielstellung ein gutes Beispiel und stehe wegen des Denkmalschutzes im Ranking weit oben. Das sei für die Proportion der Betrachtung sehr wichtig, denn dazu sei viel Arbeit geleistet worden.

 

Die auf der Seite 3 des Berichts aufgeführte Feststellung, dass die gleichmäßige Anwendung des Rechts organisatorisch nicht sichergestellt ist – sei zutreffend. So werde Investoren zuerst eine teure Variante der Wiederherstellung auferlegt, moniere dieser, akzeptiere die Behörde auch eine preiswertere Variante oder es werde auch ein Abriss ohne entsprechende Konsequenzen zugelassen. Das komme bei den Investoren als Willkür an. Allerdings sei die Tatsache, dass der tatsächliche Denkmalpfleger der Eigentümer ist, auch nicht in allen Köpfen angekommen. Hier gehe es um eine Zusammenarbeit von Staat und Privatpersonen. Im Weiteren wurden ein mangelhafter Umgangsstil, mangelhafte Verfahrensabläufe und eine unzureichende Abstimmung zwischen den Ämtern festgestellt und deutlich gemacht, wie Änderungen aussehen sollten.

Sehr ausführlich sei die Villa Gericke dargestellt und in der ausgereichten Fassung auch nicht gekürzt worden. Im Ergebnis der rechtliche Wertung könne man feststellen, dass die Villa auch hätte „zusammengeschoben werden können“, dann wäre sie jetzt „nicht mehr da“. Für die Sanierung lagen die erforderlichen Genehmigungen nicht vor; zwischenzeitlich habe es Gespräche zwischen Bauverwaltung und Investor mit dem Ergebnis gegeben, dass sich der Investor umgehend um alle Genehmigungen bemühen werde.  Zur Anweisung des Oberbürgermeisters sei gegenüber den Aussagen in der letzten Hauptausschusssitzung nichts hinzuzufügen; hier wurde im Bericht lediglich die Wertung „nicht erforderlich“ gegen „nicht notwendig“ ausgetauscht.

Insgesamt sei er davon überzeugt, dass die vorhandenen Mängel durch Änderungen in der Organisation und weitere Maßnahmen abgestellt werden können. Die Probleme des Umgangstons seien in Gesprächen mit den betreffenden Mitarbeitern zu klären, da es positive und negative Beispiele gebe. Insgesamt, so stehe es auch im Bericht, haben die Bereiche eine gute Arbeit geleistet.

 

In der anschließenden Aussprache zum Bericht äußert Frau Kirchner, dass eine abschließende Bewertung schwierig sei, da der Bericht erst kurz vor der Sitzung ausgereicht wurde. Sie fragt nach, wie viel Investoren mit einem Bußgeld hätten rechnen müssen, wenn entsprechende Verfahren eingeleitet worden wären.

Prof. Battis bestätigt, dass entsprechende Verfahren hätten eingeleitet werden können, aber nicht eingeleitet und auch nicht angedroht wurden. Er betont, dass auch die Androhung in Form eines Verwaltungsaktes „mit allem Drum und Dran“ erfolgen müsse – was aber nicht passiert sei. Über den Strafrahmen könne er keine verbindliche Auskunft geben. Herr Dr. Otto ergänzt, dass sich die Höhe des Bußgeldes aus dem Verstoß und den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten ergebe - 500.000 € seien die Höchstgrenze. Die o.g. Fragestellung sei  jedoch nicht geprüft worden, da sie nicht Gegenstand des Auftrags war; eine Niederschlagung von „oben“ erfolgte nicht.

 

Frau Dr. Schröter fragt nach, ob einem Investor durch die ungleichmäßige Rechtsanwendung ein Schaden entstanden sei, worin sich diese ungleichmäßige Rechtsanwendung erkläre und ob der Oberbürgermeister wusste, dass bezüglich der Villa Gericke keine Genehmigungen vorlagen.

Herr Prof. Battis antwortet darauf, dass die Villa Gericke „weit am Gesetz vorbei“ behandelt worden sei. Warum, könne er nicht sagen, vielleicht aus Nachlässigkeit. Ein Schaden sei einem Investor dann entstanden, wenn er den maximalen Forderungen der Denkmalbehörde nachgekommen sei und teurer als notwendig saniert habe. Der Oberbürgermeister führt aus, dass er keine Detailkenntnisse gehabt habe und auch die Verwaltung selbst einen unterschiedlichen Kenntnisstand hatte.

 

Herr Dr. Scharfenberg meint, dass eine vertiefte Diskussion schwer falle, da der Bericht kurzfristig ausgereicht wurde. Er verweist auf seiner Meinung nach widersprüchliche Aussagen im Bericht, der einerseits feststelle, die Bauverwaltung sei qualifiziert und engagiert und andererseits gebe es schwerwiegende Verfehlungen.  Er fragt nach, ob das im Vergleich zu anderen Kommunen nur in Potsdam so sei oder zur „Normalität“ auf diesem Gebiet gehöre. Widersprüche sehe er auch in der Feststellung,  die Behörde sei einerseits zu unbeweglich und stelle zu hohe Anforderungen und andererseits sei bei der Villa Gericke genau das Gegenteil der Fall. Er fragt, was nun tatsächliche Verfehlung der Behörde sei und was Ermessensspielraum. Bezüglich der Einflussnahme des Oberbürgermeister bezieht sich Herr Dr. Scharfenberg auf die Äußerungen von Herrn Prof. Battis, dass diese nicht nachweisbar sei und fragt, ob die Anweisung des Oberbürgermeisters zur Bearbeitung des Anliegens die Denkmalbehörde davon abgehalten haben könnte, ein Bußgeld zu verhängen. Er wolle wissen, ob dies die einzige Anweisung war, die erlassen wurde und welche Auswirkungen diese gehabt habe.

Herr Prof. Battis verweist darauf, dass auf nicht bewiesene Unterstellungen und Verdachtsäußerungen nicht reagiert werden könne und ihm insofern eine Antwort schwer falle. Deshalb sei er froh, Frau Schaefer als Rechtsanwältin an der Seite zu haben. Es habe eine Beschwerde gegeben, auf die der Oberbürgermeister reagiert und die Behörde aufgefordert habe, diese zu bearbeiten. Was sei dabei das Problem? In den Befragungen habe sich niemand in der vermuteten Richtung geäußert und der Fall lag nicht beim Oberbürgermeister. Er betont , dass das Verfahren bezüglich der Villa Gericke ein krasser Negativfall sei und deshalb umfassend geprüft wurde und wenn die Rede von Willkür sei, so sei das eben die aufgeführte ungleichmäßige Rechtsanwendung. Wenn in den Medien von „schwerwiegenden Verfehlungen“ berichtet werde, so seien das individuelle Schuldzuweisungen. Ihm gehe es um die Behebung struktureller Probleme und die Änderung des Umgangstons.

 

Herr Mühlberg fragt, ob die nicht sichergestellte gleichmäßige Rechtsanwendung ein Problem der neuen Bundesländer sei, da es hier bis 1990 Willkür in der Verwaltung gegeben habe. Er habe den Eindruck, die Mitarbeiter seien zwar fachlich qualifiziert, hätten aber keine „Ahnung“ vom Verwaltungsverfahrens-gesetz. Im Weiteren fragt er, ob die Vorfälle insbesondere nach der Novellierung der Bauordnung festzustellen seien.

Herr Dr. Otto führt dazu aus, dass man sich bei der Prüfung auf Verfahren nach der Novellierung der Bauordnung konzentriert und dabei typische Mängel, wie z.B. unzulässige Nachforderungen, festgestellt habe. Im Weiteren sei organisatorisch nicht sichergestellt, dass die Konzentrationswirkung nach BbgBO „in den Köpfen der Mitarbeiter ankomme“. Herr Prof. Battis betont, dass es keinen pauschalen Unterschied zwischen den neuen und den alten Bundesländern gebe. Ein richtiger Denkmalpfleger sei verständlicherweise mit dem Herzen mehr bei der Denkmalpflege als beim Verwaltungsverfahrensgesetz.

Herr Schüler meint, ihm sei aufgefallen, dass sich die Untersuchungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde beschränken, es aber auch Verweise auf Probleme anderer Behörden, wie die Untere Naturschutzbehörde gebe. Er fragt nach, wie man das „fassen könne“. Dem widerspricht Herr Prof. Battis, man habe beide Behörden untersucht und im Bericht seien klare Vorschläge zur Verbesserung enthalten.

Die Frage von Herrn Cornelius, ob es zu Unrecht eingeleitete Verfahren gegeben habe, verneint Herr Prof. Battis; die Nachfrage, ob ein Investor an die strengen Regeln des Denkmalschutzgesetzes gebunden sei, wenn er sich trotz möglichen Abrisses für eine denkmalgerechte Sanierung entscheide, wird bejaht. Zur Frage, ob der Schutz des Gartens bei einem eventuellen Abriss der Villa Gericke Sinn gemacht hätte, führt Herr Prof. Battis aus, dass er mit aller Vorsicht und auch nicht abschließend sagen würde, dass die Anlage des Gartens schutzwürdig sei.

 

Herr Krause meint, er sei verwundert, dass es der Kritik eines prominenten Potsdamers bedarf, um sich diesem Problem zu widmen, obwohl der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden seit Jahren Kritikfälle zu Arroganz, Rechthaberei, Ungleichbehandlung, Ressortdenken u.ä. behandelt und in die Verwaltung getragen habe. Die Stadt brauche, so Herr Krause, ein auf einem hohen Niveau funktionierendes Management einschließlich eines Beschwerdemanagements.

Der Oberbürgermeister antwortet, dass hier in der Tat spät gehandelt und Beschwerden nicht in entsprechendem Maße aufgegriffen worden seien. Allerdings habe es unterschiedliche und auch widersprüchliche Informationen gegeben. Das Hauptaugenmerk liege jetzt auf der Lösung der strukturellen Probleme.

 

Herr Friederich merkt an, dass er den Bericht nur “kurz gelesen“ habe. Er hoffe, dass nach der Behandlung in den Fraktionen noch einmal die Gelegenheit gegeben sei, Fragen zu stellen und dies auch zum Anlass genommen werde, um darüber nachzudenken, was besser organisiert werden könne. Er bedankt sich für den Bericht und fragt nach, ob es zutreffe, dass Investoren mit der Dauer der Verwaltungsgerichtsverfahren unter Druck gesetzt wurden, um die Bedingungen der Denkmalbehörde durchzusetzen. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Denkweise und Einstellung der betroffenen Mitarbeiter, ob diese lösungs- und problemorientiert sei.

Herr Prof. Battis verweist auf die großen Erfahrungen von Herrn Dr. Otto und Frau Schaefer auf diesem Gebiet und ihren Einsatz im Prüfungszeitraum. Deshalb liege jetzt ein so umfassender Bericht vor. Ebenso habe die Bereitschaft der Mitarbeiter dazu beigetragen, die sehr daran interessiert und auf eine gewisse Art auch erleichtert gewesen seien, dass diese Prüfung stattfinde. Frau Schaefer führt aus, dass ein Verwaltungsverfahren durchschnittlich 4 Jahre dauere und nach Auskunft der Investoren auch die Aussage getroffen worden sei, „Willst Du klagen oder bauen?“. Deshalb seien viele der Auffassung, „ich schlucke das lieber“, als ein langes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen. Andere wiederum hätten einfach abgerissen, weil auch da nichts passiert sei.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Heinzel, ob es „Funktionspläne“ für die Mitarbeiter gegeben habe, antwortet Frau Schaefer, dass die Stellenbeschreibungen in die Prüfungen mit einbezogen wurden.

Auf die Nachfrage des Oberbürgermeisters, ob Frau Hüneke gemäß § 39 Abs. 4 der Geschäftsordnung das Wort erteilt werden kann, erhebt sich kein Widerspruch. Frau Hüneke führt aus, dass es den vorliegenden ausführlichen Bericht gründlich zu lesen gilt, und zwar so, wie es geschrieben stehe. Sie fragt, ob die unterschiedliche Rechtsanwendung Wirkung auf einzelne Denkmale habe. Dazu äußert sich Herr Dr. Otto, dass sie diesen Eindruck nicht hatten, das so aber auch so nicht geprüft wurde.

Frau Dr. Schröter fragt, ob es noch einen zweiten Fall, wie den der Villa Gericke gegeben habe. Dies war ein Einzelfall, so Herr Prof. Battis, und es sei bemerkenswert, dass in diesem Fall sehr großzügig und in anderen Fällen eher streng agiert wurde.

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass die Stadtverordneten in der Verantwortung stehen, mit diesem öffentlichkeitswirksamen Thema umzugehen und es wichtig sei, dass die Probleme angesprochen werden. Er finde es sehr gut, dass der Weg einer öffentlichen Diskussion gewählt und der Bericht ausgereicht wurde.

 

Frau Kirchner fragt, wie viel „Investoren untersucht“ wurden und wie sich die Fälle zusammensetzten  - „von leicht bis schwer“. Herr Prof. Battis antwortet, dass 20 Investoren und 63 Vorgänge untersucht wurden, bei denen „große und kleine“ dabei gewesen seien.

Herr Krause plädiert dafür, dass die gezogenen Schlussfolgerungen nach innen und außen wirken müssen.

 

Bezüglich der Schlussfolgerungen stellt der Oberbürgermeister fest, dass anknüpfend an die Handlungsempfehlungen Handlungsstrategien zu entwickeln seien. Diesbezüglich benennt er folgende Schwerpunkte:

 

·       Die gleichmäßige und nachvollziehbare Anwendung des Rechts, vor allem bei der Ausübung von Ermessen nachhaltig gesichert werden, sowohl von den individuellen Fähigkeiten als auch von den Abläufen her. Die Verhältnismäßigkeit von Entscheidungen ist durchgängig zu sichern und transparent zu dokumentieren.

·       Der Konzentrationswirkung der Baugenehmigung (d.h. dass diese Genehmigung alle anderen ordnungsbehördlichen Genehmigungen mit umfasst) muss in den Verfahren bzw. Abläufen stärker Rechnung getragen werden.

·       Kommunikation und Umgangsstil müssen stärker darauf abgestellt werden, Bauherren bei der Pflege von Denkmälern und bei rechtskonformer Umsetzung von Bauvorhaben zu unterstützen.

Bezüglich der Ablauforganisation werde  ein Beschwerdemanagement durch eine Clearingstelle aufgebaut mit der Möglichkeit einer Mediation; werde in einer räumlichen Konzentration, die Untere Denkmalbehörde in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bauaufsicht im Haus 1 angesiedelt und werde evtl. eine organisatorische Konzentration angestrebt. Bezüglich der Ablauforganisation konzentriere man sich auf den Aufbau einer Entscheidungsdokumentation, d.h. zu dokumentieren, wie man zu einer Entscheidung gekommen ist; die Straffung des Verfahrens und eine Vorprüfungsroutine, soll heißen, dass eine schnelle Entscheidung ein routiniertes Verfahren voraussetzt, sowie die DV-technische Integration. Bezüglich des Personals stehe die Personalentwicklung im Vordergrund und dabei die Schulung in Rechtsfragen und insbesondere in Verwaltungsrechtsfragen; das Setzen von „Leitplanken“ (hier ist ein Entscheidungskorridor mit spezifischen Vorgaben zu schaffen) und letztlich gehe es um ein Qualitätsmanagement und den Mentalitätswandel bei den Angestellten im Umgang mit Investoren.

Dies, so der Oberbürgermeister, sei eine erste Übersicht – dahinter stecke ein umfängliches Programm, welches mit professioneller Unterstützung von außen in Teilschritte zerlegt und in einem Rapportsystem abgearbeitet werde. Das werde auch den Hauptausschuss weiterhin beschäftigen.

Die Übersicht zum Handlungsbedarf werde den Fraktionen schriftlich ausgereicht und ist im Rahmen der Diskussion in den Fraktionen zu ergänzen. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 27. Juni 2007 werde das Thema erneut aufgerufen; bis dahin könne überlegt werden, ob diese Diskussion mit dem Team um Prof. Battis oder allein mit den Hauptausschussmitgliedern erfolgen solle.

Herr Dr. Scharfenberg sieht im System der Begleitung einen wichtigen Schritt, um zu Veränderungen zu kommen. Dabei solle sich der Oberbürgermeister als Bestandteil der Gesamtheit betrachten, da er nicht „über der Verwaltung“ stehe. Herr Schubert plädiert dafür, sich in erster Linie darum zu bemühen, Vertrauen zurückzugewinnen. Bezüglich des auf Seite 49 des Berichts aufgeführten  Änderungsbedarfs und der Verfahrensoptimierung gelte es schnell zu handeln und positive Signale zu setzen. Der Bearbeitungsrückstau von 9 Monaten bei den Steuerbescheinigungen könne nicht im Interesse der Stadt sein. Darauf sollte durch temporäre personelle Unterstützung schnell reagiert werden. Ebenso meint Herr Schüler, die personelle Ausstattung sei zu prüfen, um in angemessener Frist die Anträge zu bearbeiten. Der Oberbürgermeister antwortet darauf, dass die Verwaltung dabei sei,; die Prioritätenliste der Maßnahmen müsse jedoch erst erarbeitet werden.

Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister bei Herrn Prof. Battis, Frau Schaefer und Herrn Dr. Otto für den Bericht und die Unterstützung bei der Lösung der Probleme.

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