13.06.2007 - 5.2 Bericht zur Untersuchung der Unteren Denkmalsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zu
diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Prof. Battis,
Herrn Dr. Otto und Frau Schaefer, die den „Bericht zur Untersuchung der Unteren
Denkmalschutzbehörde und der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt
Potsdam“ erarbeitet haben. Nach Erläuterung der Ausgangssituation stellt er
fest, dass eine Prüfung von „außen“ richtig gewesen sei und die Chance
beinhalte, unbeeinflusste Informationen zu erhalten. Für die weitere
Verfahrensweise schlägt er vor, dass Prof. Battis die Inhalte des Berichts
darstellt und anschließend die Schlussfolgerungen der Verwaltung durch ihn
selbst erläutert werden. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein
Widerspruch.
Anschließend
führt Herr Prof. Battis aus, dass den Mitgliedern des Hauptausschusses eine
anonymisierte Fassung ausgereicht wurde, die im Unterschied zur 100-seitigen
Originalfassung 15 Seiten rechtliche Anforderungen nicht enthalte und eine
kürzere Darstellung der umfassenden Prüfung der Vorhaben von Herrn Jauch. Die
rechtlichen Anforderungen könnten bei Bedarf aber auch ausgereicht werden. Die
rechtliche Bewertung, die Schlussfolgerungen und die Zusammenfassung seien bei
beiden Fassungen identisch. Wie in der letzten Sitzung des Hauptausschusses
dargelegt, seien die Fakten „gegen gecheckt“ worden; die im Bericht enthaltenen
Wertungen seien jedoch allein in Verantwortung der Verfasser und durch die
aktuellen Ereignisse der letzten Tage ergänzt worden. Die in der Presse veröffentlichten
Informationen zu Aufträgen an die Firma von Herrn Neuperdt seien bekannt, in
der Prüfung auch aufgefallen; konnten aber in der Kürze der Zeit nicht
bearbeitet werden, weil dazu nochmals 3 – 4 Wochen benötigt worden wären. Darum
werde sich Frau Schaefer in den nächsten Wochen kümmern.
Herr
Prof. Battis führt weiter aus, dass 63 Objekte geprüft und 44 Interviews geführt wurden; mit
mehreren Personen auch mehrmals. Er verweist im Weiteren auf die mit der
Leipzig-Charta verabschiedete Leitlinie zur Gestaltung der Städte, die eine „qualitätvolle
Herstellung öffentlicher Räume“ beinhalte. Potsdam sei für die Umsetzung
dieser Zielstellung ein gutes Beispiel und stehe wegen des Denkmalschutzes im
Ranking weit oben. Das sei für die Proportion der Betrachtung sehr wichtig,
denn dazu sei viel Arbeit geleistet worden.
Die auf
der Seite 3 des Berichts aufgeführte Feststellung, dass die gleichmäßige
Anwendung des Rechts organisatorisch nicht sichergestellt ist – sei zutreffend.
So werde Investoren zuerst eine teure Variante der Wiederherstellung auferlegt,
moniere dieser, akzeptiere die Behörde auch eine preiswertere Variante oder es
werde auch ein Abriss ohne entsprechende Konsequenzen zugelassen. Das komme bei
den Investoren als Willkür an. Allerdings sei die Tatsache, dass der
tatsächliche Denkmalpfleger der Eigentümer ist, auch nicht in allen Köpfen
angekommen. Hier gehe es um eine Zusammenarbeit von Staat und Privatpersonen.
Im Weiteren wurden ein mangelhafter Umgangsstil, mangelhafte Verfahrensabläufe und
eine unzureichende Abstimmung zwischen den Ämtern festgestellt und deutlich
gemacht, wie Änderungen aussehen sollten.
Sehr
ausführlich sei die Villa Gericke dargestellt und in der ausgereichten Fassung
auch nicht gekürzt worden. Im Ergebnis der rechtliche Wertung könne man
feststellen, dass die Villa auch hätte „zusammengeschoben werden können“, dann
wäre sie jetzt „nicht mehr da“. Für die Sanierung lagen die erforderlichen
Genehmigungen nicht vor; zwischenzeitlich habe es Gespräche zwischen Bauverwaltung
und Investor mit dem Ergebnis gegeben, dass sich der Investor umgehend um alle
Genehmigungen bemühen werde. Zur
Anweisung des Oberbürgermeisters sei gegenüber den Aussagen in der letzten
Hauptausschusssitzung nichts hinzuzufügen; hier wurde im Bericht lediglich die
Wertung „nicht erforderlich“ gegen „nicht notwendig“ ausgetauscht.
Insgesamt
sei er davon überzeugt, dass die vorhandenen Mängel durch Änderungen in der
Organisation und weitere Maßnahmen abgestellt werden können. Die Probleme des
Umgangstons seien in Gesprächen mit den betreffenden Mitarbeitern zu klären, da
es positive und negative Beispiele gebe. Insgesamt, so stehe es auch im
Bericht, haben die Bereiche eine gute Arbeit geleistet.
In der
anschließenden Aussprache zum Bericht äußert Frau Kirchner, dass eine
abschließende Bewertung schwierig sei, da der Bericht erst kurz vor der Sitzung
ausgereicht wurde. Sie fragt nach, wie viel Investoren mit einem Bußgeld hätten
rechnen müssen, wenn entsprechende Verfahren eingeleitet worden wären.
Prof.
Battis bestätigt, dass entsprechende Verfahren hätten eingeleitet werden
können, aber nicht eingeleitet und auch nicht angedroht wurden. Er betont, dass
auch die Androhung in Form eines Verwaltungsaktes „mit allem Drum und Dran“
erfolgen müsse – was aber nicht passiert sei. Über den Strafrahmen könne er
keine verbindliche Auskunft geben. Herr Dr. Otto ergänzt, dass sich die Höhe
des Bußgeldes aus dem Verstoß und den finanziellen Verhältnissen des
Beschuldigten ergebe - 500.000 € seien die Höchstgrenze. Die o.g. Fragestellung
sei jedoch nicht geprüft worden,
da sie nicht Gegenstand des Auftrags war; eine Niederschlagung von „oben“
erfolgte nicht.
Frau
Dr. Schröter fragt nach, ob einem Investor durch die ungleichmäßige
Rechtsanwendung ein Schaden entstanden sei, worin sich diese ungleichmäßige
Rechtsanwendung erkläre und ob der Oberbürgermeister wusste, dass bezüglich der
Villa Gericke keine Genehmigungen vorlagen.
Herr
Prof. Battis antwortet darauf, dass die Villa Gericke „weit am Gesetz vorbei“
behandelt worden sei. Warum, könne er nicht sagen, vielleicht aus
Nachlässigkeit. Ein Schaden sei einem Investor dann entstanden, wenn er den
maximalen Forderungen der Denkmalbehörde nachgekommen sei und teurer als
notwendig saniert habe. Der Oberbürgermeister führt aus, dass er keine
Detailkenntnisse gehabt habe und auch die Verwaltung selbst einen
unterschiedlichen Kenntnisstand hatte.
Herr
Dr. Scharfenberg meint, dass eine vertiefte Diskussion schwer falle, da der
Bericht kurzfristig ausgereicht wurde. Er verweist auf seiner Meinung nach
widersprüchliche Aussagen im Bericht, der einerseits feststelle, die
Bauverwaltung sei qualifiziert und engagiert und andererseits gebe es
schwerwiegende Verfehlungen. Er
fragt nach, ob das im Vergleich zu anderen Kommunen nur in Potsdam so sei oder
zur „Normalität“ auf diesem Gebiet gehöre. Widersprüche sehe er auch in der
Feststellung, die Behörde sei
einerseits zu unbeweglich und stelle zu hohe Anforderungen und andererseits sei
bei der Villa Gericke genau das Gegenteil der Fall. Er fragt, was nun
tatsächliche Verfehlung der Behörde sei und was Ermessensspielraum. Bezüglich
der Einflussnahme des Oberbürgermeister bezieht sich Herr Dr. Scharfenberg auf
die Äußerungen von Herrn Prof. Battis, dass diese nicht nachweisbar sei und fragt,
ob die Anweisung des Oberbürgermeisters zur Bearbeitung des Anliegens die
Denkmalbehörde davon abgehalten haben könnte, ein Bußgeld zu verhängen. Er
wolle wissen, ob dies die einzige Anweisung war, die erlassen wurde und welche
Auswirkungen diese gehabt habe.
Herr
Prof. Battis verweist darauf, dass auf nicht bewiesene Unterstellungen und
Verdachtsäußerungen nicht reagiert werden könne und ihm insofern eine Antwort
schwer falle. Deshalb sei er froh, Frau Schaefer als Rechtsanwältin an der
Seite zu haben. Es habe eine Beschwerde gegeben, auf die der Oberbürgermeister
reagiert und die Behörde aufgefordert habe, diese zu bearbeiten. Was sei dabei
das Problem? In den Befragungen habe sich niemand in der vermuteten Richtung
geäußert und der Fall lag nicht beim Oberbürgermeister. Er betont
, dass das Verfahren bezüglich der Villa Gericke ein krasser Negativfall sei
und deshalb umfassend geprüft wurde und wenn die Rede von Willkür sei, so sei
das eben die aufgeführte ungleichmäßige Rechtsanwendung. Wenn in den Medien von
„schwerwiegenden Verfehlungen“ berichtet werde, so seien das individuelle
Schuldzuweisungen. Ihm gehe es um die Behebung struktureller Probleme und die
Änderung des Umgangstons.
Herr
Mühlberg fragt, ob die nicht sichergestellte gleichmäßige Rechtsanwendung ein
Problem der neuen Bundesländer sei, da es hier bis 1990 Willkür in der
Verwaltung gegeben habe. Er habe den Eindruck, die Mitarbeiter seien zwar
fachlich qualifiziert, hätten aber keine „Ahnung“ vom
Verwaltungsverfahrens-gesetz. Im Weiteren fragt er, ob die Vorfälle
insbesondere nach der Novellierung der Bauordnung festzustellen seien.
Herr
Dr. Otto führt dazu aus, dass man sich bei der Prüfung auf Verfahren nach der
Novellierung der Bauordnung konzentriert und dabei typische Mängel, wie z.B.
unzulässige Nachforderungen, festgestellt habe. Im Weiteren sei organisatorisch
nicht sichergestellt, dass die Konzentrationswirkung nach BbgBO „in den Köpfen
der Mitarbeiter ankomme“. Herr Prof. Battis betont, dass es keinen pauschalen
Unterschied zwischen den neuen und den alten Bundesländern gebe. Ein richtiger
Denkmalpfleger sei verständlicherweise mit dem Herzen mehr bei der
Denkmalpflege als beim Verwaltungsverfahrensgesetz.
Herr
Schüler meint, ihm sei aufgefallen, dass sich die Untersuchungen auf die Untere
Denkmalschutzbehörde beschränken, es aber auch Verweise auf Probleme anderer
Behörden, wie die Untere Naturschutzbehörde gebe. Er fragt nach, wie man das
„fassen könne“. Dem widerspricht Herr Prof. Battis, man habe beide Behörden
untersucht und im Bericht seien klare Vorschläge zur Verbesserung enthalten.
Die
Frage von Herrn Cornelius, ob es zu Unrecht eingeleitete Verfahren gegeben
habe, verneint Herr Prof. Battis; die Nachfrage, ob ein Investor an die
strengen Regeln des Denkmalschutzgesetzes gebunden sei, wenn er sich trotz
möglichen Abrisses für eine denkmalgerechte Sanierung entscheide, wird bejaht.
Zur Frage, ob der Schutz des Gartens bei einem eventuellen Abriss der Villa
Gericke Sinn gemacht hätte, führt Herr Prof. Battis aus, dass er mit aller
Vorsicht und auch nicht abschließend sagen würde, dass die Anlage des Gartens
schutzwürdig sei.
Herr
Krause meint, er sei verwundert, dass es der Kritik eines prominenten
Potsdamers bedarf, um sich diesem Problem zu widmen, obwohl der Ausschuss für
Eingaben und Beschwerden seit Jahren Kritikfälle zu Arroganz, Rechthaberei,
Ungleichbehandlung, Ressortdenken u.ä. behandelt und in die Verwaltung getragen
habe. Die Stadt brauche, so Herr Krause, ein auf einem hohen Niveau
funktionierendes Management einschließlich eines Beschwerdemanagements.
Der
Oberbürgermeister antwortet, dass hier in der Tat spät gehandelt und
Beschwerden nicht in entsprechendem Maße aufgegriffen worden seien. Allerdings
habe es unterschiedliche und auch widersprüchliche Informationen gegeben. Das
Hauptaugenmerk liege jetzt auf der Lösung der strukturellen Probleme.
Herr
Friederich merkt an, dass er den Bericht nur “kurz gelesen“ habe. Er hoffe,
dass nach der Behandlung in den Fraktionen noch einmal die Gelegenheit gegeben
sei, Fragen zu stellen und dies auch zum Anlass genommen werde, um darüber
nachzudenken, was besser organisiert werden könne. Er bedankt sich für den
Bericht und fragt nach, ob es zutreffe, dass Investoren mit der Dauer der
Verwaltungsgerichtsverfahren unter Druck gesetzt wurden, um die Bedingungen der
Denkmalbehörde durchzusetzen. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Denkweise
und Einstellung der betroffenen Mitarbeiter, ob diese lösungs- und
problemorientiert sei.
Herr
Prof. Battis verweist auf die großen Erfahrungen von Herrn Dr. Otto und Frau
Schaefer auf diesem Gebiet und ihren Einsatz im Prüfungszeitraum. Deshalb liege
jetzt ein so umfassender Bericht vor. Ebenso habe die Bereitschaft der
Mitarbeiter dazu beigetragen, die sehr daran interessiert und auf eine gewisse
Art auch erleichtert gewesen seien, dass diese Prüfung stattfinde. Frau
Schaefer führt aus, dass ein Verwaltungsverfahren durchschnittlich 4 Jahre
dauere und nach Auskunft der Investoren auch die Aussage getroffen worden sei,
„Willst Du klagen oder bauen?“. Deshalb seien viele der Auffassung, „ich
schlucke das lieber“, als ein langes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen.
Andere wiederum hätten einfach abgerissen, weil auch da nichts passiert sei.
Auf die
Nachfrage von Herrn Heinzel, ob es „Funktionspläne“ für die Mitarbeiter gegeben
habe, antwortet Frau Schaefer, dass die Stellenbeschreibungen in die Prüfungen
mit einbezogen wurden.
Auf die
Nachfrage des Oberbürgermeisters, ob Frau Hüneke gemäß § 39 Abs. 4 der
Geschäftsordnung das Wort erteilt werden kann, erhebt sich kein Widerspruch.
Frau Hüneke führt aus, dass es den vorliegenden ausführlichen Bericht gründlich
zu lesen gilt, und zwar so, wie es geschrieben stehe. Sie fragt, ob die
unterschiedliche Rechtsanwendung Wirkung auf einzelne Denkmale habe. Dazu
äußert sich Herr Dr. Otto, dass sie diesen Eindruck nicht hatten, das so aber
auch so nicht geprüft wurde.
Frau
Dr. Schröter fragt, ob es noch einen zweiten Fall, wie den der Villa Gericke
gegeben habe. Dies war ein Einzelfall, so Herr Prof. Battis, und es sei
bemerkenswert, dass in diesem Fall sehr großzügig und in anderen Fällen eher
streng agiert wurde.
Herr
Dr. Scharfenberg merkt an, dass die Stadtverordneten in der Verantwortung
stehen, mit diesem öffentlichkeitswirksamen Thema umzugehen und es wichtig sei,
dass die Probleme angesprochen werden. Er finde es sehr gut, dass der Weg einer
öffentlichen Diskussion gewählt und der Bericht ausgereicht wurde.
Frau
Kirchner fragt, wie viel „Investoren untersucht“ wurden und wie sich die Fälle
zusammensetzten - „von leicht bis
schwer“. Herr Prof. Battis antwortet, dass 20 Investoren und 63 Vorgänge
untersucht wurden, bei denen „große und kleine“ dabei gewesen seien.
Herr
Krause plädiert dafür, dass die gezogenen Schlussfolgerungen nach innen und
außen wirken müssen.
Bezüglich
der Schlussfolgerungen stellt der Oberbürgermeister fest, dass anknüpfend an
die Handlungsempfehlungen Handlungsstrategien zu entwickeln seien.
Diesbezüglich benennt er folgende Schwerpunkte:
·
Die
gleichmäßige und nachvollziehbare Anwendung des Rechts, vor allem bei der
Ausübung von Ermessen nachhaltig gesichert werden, sowohl von den individuellen
Fähigkeiten als auch von den Abläufen her. Die Verhältnismäßigkeit von
Entscheidungen ist durchgängig zu sichern und transparent zu dokumentieren.
·
Der
Konzentrationswirkung der Baugenehmigung (d.h. dass diese Genehmigung alle
anderen ordnungsbehördlichen Genehmigungen mit umfasst) muss in den Verfahren
bzw. Abläufen stärker Rechnung getragen werden.
·
Kommunikation
und Umgangsstil müssen stärker darauf abgestellt werden, Bauherren bei der
Pflege von Denkmälern und bei rechtskonformer Umsetzung von Bauvorhaben zu
unterstützen.
Bezüglich der Ablauforganisation
werde ein Beschwerdemanagement
durch eine Clearingstelle aufgebaut mit der Möglichkeit einer Mediation; werde
in einer räumlichen Konzentration, die Untere Denkmalbehörde in unmittelbarer
Nachbarschaft zur Bauaufsicht im Haus 1 angesiedelt und werde evtl. eine
organisatorische Konzentration angestrebt. Bezüglich der Ablauforganisation
konzentriere man sich auf den Aufbau einer Entscheidungsdokumentation, d.h. zu
dokumentieren, wie man zu einer Entscheidung gekommen ist; die Straffung des
Verfahrens und eine Vorprüfungsroutine, soll heißen, dass eine schnelle
Entscheidung ein routiniertes Verfahren voraussetzt, sowie die DV-technische
Integration. Bezüglich des Personals stehe die Personalentwicklung im
Vordergrund und dabei die Schulung in Rechtsfragen und insbesondere in
Verwaltungsrechtsfragen; das Setzen von „Leitplanken“ (hier ist ein
Entscheidungskorridor mit spezifischen Vorgaben zu schaffen) und letztlich gehe
es um ein Qualitätsmanagement und den Mentalitätswandel bei den Angestellten im
Umgang mit Investoren.
Dies, so der Oberbürgermeister, sei
eine erste Übersicht – dahinter stecke ein umfängliches Programm, welches mit
professioneller Unterstützung von außen in Teilschritte zerlegt und in einem
Rapportsystem abgearbeitet werde. Das werde auch den Hauptausschuss weiterhin
beschäftigen.
Die Übersicht zum Handlungsbedarf
werde den Fraktionen schriftlich ausgereicht und ist im Rahmen der Diskussion
in den Fraktionen zu ergänzen. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am
27. Juni 2007 werde das Thema erneut aufgerufen; bis dahin könne überlegt
werden, ob diese Diskussion mit dem Team um Prof. Battis oder allein mit den
Hauptausschussmitgliedern erfolgen solle.
Herr Dr. Scharfenberg sieht im
System der Begleitung einen wichtigen Schritt, um zu Veränderungen zu kommen.
Dabei solle sich der Oberbürgermeister als Bestandteil der Gesamtheit
betrachten, da er nicht „über der Verwaltung“ stehe. Herr Schubert plädiert
dafür, sich in erster Linie darum zu bemühen, Vertrauen zurückzugewinnen.
Bezüglich des auf Seite 49 des Berichts aufgeführten Änderungsbedarfs und der Verfahrensoptimierung gelte es
schnell zu handeln und positive Signale zu setzen. Der Bearbeitungsrückstau von
9 Monaten bei den Steuerbescheinigungen könne nicht im Interesse der Stadt
sein. Darauf sollte durch temporäre personelle Unterstützung schnell reagiert
werden. Ebenso meint Herr Schüler, die personelle Ausstattung sei zu prüfen, um
in angemessener Frist die Anträge zu bearbeiten. Der Oberbürgermeister
antwortet darauf, dass die Verwaltung dabei sei,; die Prioritätenliste der
Maßnahmen müsse jedoch erst erarbeitet werden.
Abschließend
bedankt sich der Oberbürgermeister bei Herrn Prof. Battis, Frau Schaefer und
Herrn Dr. Otto für den Bericht und die Unterstützung bei der Lösung der
Probleme.
Anlagen
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