22.08.2007 - 2 Befristete externe Einstellung einer Sachbearbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der befristeten externen Einstellung einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit 1,00 VZE für sechs Monate wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen