22.08.2007 - 6.8 Pacht für Erholungsgrundstücke

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Herr Richter verweist auf die dazu ausgereichte schriftliche Information und führt ergänzend dazu aus, dass die begonnenen Gespräche fortgesetzt und bei erzielten Einigungen auch Festlegungen getroffen werden. In einem Fall hätte es einen „Lapsus“ gegeben, wo trotz fehlender Einigung eine Änderungskündigung erfolgt sei. Die Pachterhöhungen auf 1,80/m² sei nach und nach im gesamten Stadtgebiet erfolgt und sei überwiegend akzeptiert worden. Sollten sich in den neuen Ortsteilen Erhöhungen um mehr als das Doppelte ergeben, werde die Anhebung über sechs Jahre in einem Stufenplan erfolgen.

 

Herr Bretz kritisiert in seinen Ausführungen, dass die Stadtverordneten von dieser Maßnahme keine Ahnung gehabt hätten, obwohl drei von ihnen im Kleingartenbeirat sitzen. Rein formal sei die Änderungskündigung sicherlich richtig, aber so, wie das hier erfolgt sei, könne man das nicht machen und es komme bei den Bürgern auch falsch an. Die von Herrn Richter genannte Stufenvariante sei der Vorschlag aus dem letzten Hauptausschuss gewesen. Die Stadt hätte sich hier viel Ärger ersparen können, wenn das besser durchdacht worden wäre. Außerdem sollte man auch jetzt noch die Gerechtigkeit im Auge behalten zwischen denen, die die Pachterhöhung bereits angenommen haben und denen, den Nachverhandlungen angeboten wurden. Her Schubert verweist auf seinen Vorschlag, ein Prozedere im Hauptausschuss zu finden, um Preiserhöhungen zu kommunizieren und die Stadtverordneten entsprechend zu informieren. Er fragt nach, inwieweit das Angebot des VGS berücksichtigt wurde, die Erholungsgärten in einem Generalpachtvertrag zu übernehmen. Darauf antwortet Herr Richter, dass es Kontakte zum VGS gegeben habe, bisher aber keine Reaktion seitens des VGS erfolgt sei.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass diese Diskussion eine „Vorgeschichte“ habe, denn auch von anderen Pächtern habe es gegen die Pachterhöhungen Widersprüche gegeben. Diese seien abgelehnt und damit „sei der Faden abgeschnitten worden“. Er fragt, welche Rolle die Stadt bei der Preisentwicklung der Pacht spiele und auf welcher Grundlage die 1,80 € festgelegt wurden. Ihn interessiere, wie dieser Preis belegt, objektiviert und dabei Unterschiede berücksichtigt wurden, denn laut Gutachterstelle sei ein Durchschnitt von 1,04 € in Potsdam gegeben. Auch die soziale Komponente könne man nicht „wegdrücken“ und er frage sich auch, wie mit den Pächtern umgegangen werde, die die Erhöhung angenommen haben. Die Verwaltung der Erholungsgärten durch den VGS sei nach wie vor möglich; hier müsse die Stadt noch einmal „nachhaken“.

Herr Richter erläutert, dass die Stadt über ca. 700 Grundstücke dieser Art verfüge und es dabei natürlich zu Pächterwechseln komme. Seit 2004 wurden 200 Grundstücke zu 1,80 €/m² neu verpachtet und diese seien hier Vergleichsgrundstücke. Insgesamt seien nur 10 Grundstücke nicht verpachtet – man habe also einen geringen „Leerstand“. 

Herr Krause erinnert an seinen Antrag im Werksausschuss des KIS, sich mit dieser Thematik zu befassen, der aber u. a. von Herrn Schubert abgelehnt worden sei. Er meine, man müsse sich fragen, ob der KIS dieser Aufgabe gewachsen sei.

Herr Schubert entgegnet, dass es sich nicht um eine prinzipielle Begleitung sondern um ein Eingreifen in einen Rechtsstreit gehandelt habe und insofern nicht korrekt dargestellt sei.

Frau Bankwitz betont, dass es die Aufgabe des KIS sei, ortsübliche Preise anzusetzen. Die unterbreiteten Vorschläge zur Relativierung der Erhöhungen seien gut und jetzt seien nur noch 136 Erhöhungsverträge offen. Sie habe mehr Probleme mit den Strompreiserhöhungen, weil von denen alle betroffen seien. Frau B. Müller merkt an, dass in der schriftlich ausgereichten Information darauf verwiesen wurde, dass es sich bei den Pachterhöhungen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Sie sei trotzdem der Meinung, dass die Stadtverordneten das Recht hätten, informiert zu werden und die Angelegenheit zu hinterfragen. 

Herr Dr. Scharfenberg fragt nochmals nachdrücklich, wie der KIS auf die Pachthöhe von 1,80 € gekommen sei und fordert, die Verantwortung sensibler wahrzunehmen. Es sei ungerecht, denen, die sich wehren, Angebote zu machen und die, die dazu nichts sagen „abzukassieren“. Der Vorschlag müsse tragfähig und nachvollziehbar sein.

Der Oberbürgermeister merkt an, dass der Markt die Preise bestimme und ein Gutachter die Grundstücke in’s Verhältnis setze. Er schlage vor, bei den 1,80 € zu bleiben und bei einer Erhöhung von mehr als 100 % eine stufenweise Anpassung vorzunehmen. Herr Exner führt aus, dass die Stadt gehalten sei, diesen Pachtpreis zu nehmen, der zusammen mit der kommunalen Bewertungsstelle festgelegt wurde. Die 1,80 €/m² seien eine Richtgröße und schon ein moderates Herangehen, weil eigentlich eine 2 vor dem Komma stehen müsste. Nun müsse man gucken, wo bei speziellen Bedingungen etwas zu korrigieren und Übergangsregelungen zu schaffen seien.

Herr Schüler sieht in einem Beschluss der StVV, den Pachtpreis auf unter 1,80 €/m² festzulegen, ein Problem, weil keiner wisse, wie die Differenz ersetzt werden solle. Er sei nicht dafür, einer kleinen Gruppe von Nutzern Vorteile einzuräumen.

Herr Dr. Scharfenberg möchte nachgewiesen haben, wie die kommunale Bewertungsstelle oder der Gutachterausschuss an der Festlegung der 1,80 €/m² beteiligt wurde.

Der Oberbürgermeister legt abschließend fest, die Begründung, wie der Kis auf 1,80 €/m² gekommen sei, vorzulegen und mit den Nutzern die Verhandlungen weiterzuführen.

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