26.09.2007 - 10 Berichterstattung über Vergabe von Gutachten un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere Neue Fassung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Kirchner bringt den Antrag ein und bittet, in der ersten Zeile „halbjährlich“ zu streichen und dafür „jährlich“ einzufügen. Im Weiteren habe sie bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung darauf verwiesen, dass eine Wertgrenze von 5.000 € in den Antrag aufgenommen werden solle (Letzteres ist in der neuen Fassung bereits enthalten). Herr Exner führt dazu aus, dass es auch Gutachten gebe, zu deren Einholung die Stadt verpflichtet sei und diese sollten aus der Berichtspflicht herausgenommen werden. Deshalb schlage er vor, folgenden Satz an den Beschlusstext anzufügen:
Hiervon ausgenommen sind Gutachten oder Untersuchungen, zu deren Einholung die Stadt verpflichtet ist, wie z. B. Verkehrswertgutachten.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Stadtverordneten jährlich über die Vergabe von Gutachten und
Untersuchungen ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Verwaltung zu
unterrichten.
In dem Bericht ist darzustellen
-
welcher
Geschäfts- und Fachbereich welche konkreten Aufträge (Aufgabenstellung)
erteilte
-
wie
die Auswahl der Gutachterinnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige
Vergabe)
-
welche
Kosten für die Einzelposten entstanden sind oder entstehen werden.
Der erste Bericht soll spätestens in
der Dezembersitzung 2007 vorgelegt werden.
Hiervon ausgenommen sind Gutachten oder Untersuchungen, zu deren Einholung die Stadt verpflichtet ist, wie z. B. Verkehrswertgutachten.