14.11.2007 - 7.8 Information zum Genehmigungsverfahren Stadtkanal

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Frau Dr. von Kuick-Frenz führt dazu aus, dass in einem klärenden Gespräch am 1. November 2007 Einigkeit mit dem Landesumweltamt darüber erzielt worden sei, dass in dem für den Kanalbau notwendigen Planfeststellungsverfahren die angrenzenden Bauwerke, wie die Kanalmauern und Brücken nicht mit einbezogen werden. Somit gehe sie davon aus, dass das Plangenehmigungsverfahren bis Ende des I. Quartals 2008 abgeschlossen und die Bauarbeiten nach der Frostperiode fortgesetzt werden können.

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