14.11.2007 - 7.9 Mitarbeiterbefragung in der Bauverwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die Ausführungen des
Oberbürgermeisters in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in
denen er versichert habe, dass die Stadt sowohl über die Mitarbeiterbefragung
als auch über deren Ergebnisse informiert habe. Er habe dazu die
Sitzungsprotokolle und Mitteilungsvorlagen nachvollzogen und keine Hinweise
darauf feststellen können. Auch das Argument der vereinbarten Vertraulichkeit
sei nicht nachzuvollziehen, denn das bedeute nur, dass die Mitarbeiter anonym
bleiben und nicht befürchten müssen, dass die Aussagen zuzuordnen seien. Das
bedeute aber nicht, dass die Ergebnisse nicht verwendet werden dürfen, denn das
sei erforderlich um entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können. Er
fordere nachdrücklich, das zu bedenken und in die weitere Berichterstattung
einzubeziehen.
Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass es eine
umfangreiche Berichterstattung gegeben habe und auch aus der
Mitarbeiterbefragung kein „Hehl“ gemacht worden sei. Im Ergebnis sei z.B. die
Zusammenarbeit mit dem Büro des Oberbürgermeisters bzw. die Zusammenarbeit mit
Sanierungs- und Entwicklungsträger kritisiert worden. Die Frage sei, inwiefern
diese Detailkenntnisse nützlich sein sollen. Er zitiert aus der mit dem
Personalrat geschlossenen Vereinbarung, die beinhaltet, dass keine Daten an
Dritte weiterzugeben seien. Darüber hinaus seien die Untersuchungsergebnisse
auch im Intranet der Stadtverwaltung zugänglich.
Frau Dr. Müller meint, es gebe hier scheinbar eine
unterschiedliche Sichtweise darüber, welche Informationen Stadtverordnete
brauchen und welche nicht. Wenn die Weitergabe an Dritte ausgeschlossen werde,
so sei die Frage, was an Dritte nicht weitergegeben werden dürfe. Darauf
entgegnet der Oberbürger-meister, dass damit konkrete Daten, und Herr Exner
ergänzt, alle reanonymisierbaren Daten zu verstehen seien. Der Gesetzgeber habe
deshalb für eine derartige Befragung die Zustimmungspflicht durch den
Personalrat festgelegt. Er sehe hier auch einen Schaden für die Zukunft, wenn
die vereinbarte Zusicherung seitens der Verwaltungsspitze nicht eingehalten
werde.
Herr Dr. Scharfenberg fragt, in welcher Form der Oberbürgermeister die Daten erhalten habe und fordert, sie in genau der gleichen Art und Wiese den Stadtverordneten zugänglich zu machen, denn man wolle „auf gleicher Augenhöhe“ miteinander reden. Da könne es nicht sein, dass der Oberbürgermeister mehr wisse als die Stadtverordneten.
Herr Schüler meint, er könne sich daran erinnern, dass Herr
Drost in seinem Bericht von einer Mitarbeiterbefragung im Zusammenhang mit
Motivationsunterschieden gesprochen habe. Auch er finde die Information über
die Ergebnisse „schlecht“ und die Vertraulichkeit sehr weit gefasst. Die
Kenntnis, auf welcher Grundlage Schlussfolgerungen gezogen werden, sei schon
wichtig für die Stadtverordneten.
Darauf hin sagt der Oberbürgermeister zu, die
zusammengefassten Ergebnisse als Grundlage für die Schlussfolgerungen zum
nächsten Hauptausschuss auszureichen und betont, dass das aber nur nicht
reanonymisierbare Daten sein werden.
Frau Bankwitz richtet die dringende Bitte an den
Oberbürgermeister zu prüfen, wer von dem sicher überschaubaren Personenkreis
die vertraulichen Informationen an die Presse weitergegeben habe und fragt, ob
es dazu bereits Aktivitäten gebe, was der Oberbürgermeister bejaht.
Frau
Kirchner wolle wissen, was die Verwaltung mit der Befragung erreichen wollte,
ob diese Ziele erreicht wurden und mit welchen Konsequenzen. Der
Oberbürgermeister stellt fest, dass das die Struktur für das zum 28.11.
auszureichende Material sein werde.