14.11.2007 - 7.9 Mitarbeiterbefragung in der Bauverwaltung

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Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die Ausführungen des Oberbürgermeisters in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in denen er versichert habe, dass die Stadt sowohl über die Mitarbeiterbefragung als auch über deren Ergebnisse informiert habe. Er habe dazu die Sitzungsprotokolle und Mitteilungsvorlagen nachvollzogen und keine Hinweise darauf feststellen können. Auch das Argument der vereinbarten Vertraulichkeit sei nicht nachzuvollziehen, denn das bedeute nur, dass die Mitarbeiter anonym bleiben und nicht befürchten müssen, dass die Aussagen zuzuordnen seien. Das bedeute aber nicht, dass die Ergebnisse nicht verwendet werden dürfen, denn das sei erforderlich um entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können. Er fordere nachdrücklich, das zu bedenken und in die weitere Berichterstattung einzubeziehen.

Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass es eine umfangreiche Berichterstattung gegeben habe und auch aus der Mitarbeiterbefragung kein „Hehl“ gemacht worden sei. Im Ergebnis sei z.B. die Zusammenarbeit mit dem Büro des Oberbürgermeisters bzw. die Zusammenarbeit mit Sanierungs- und Entwicklungsträger kritisiert worden. Die Frage sei, inwiefern diese Detailkenntnisse nützlich sein sollen. Er zitiert aus der mit dem Personalrat geschlossenen Vereinbarung, die beinhaltet, dass keine Daten an Dritte weiterzugeben seien. Darüber hinaus seien die Untersuchungsergebnisse auch im Intranet der Stadtverwaltung zugänglich.

 

Frau Dr. Müller meint, es gebe hier scheinbar eine unterschiedliche Sichtweise darüber, welche Informationen Stadtverordnete brauchen und welche nicht. Wenn die Weitergabe an Dritte ausgeschlossen werde, so sei die Frage, was an Dritte nicht weitergegeben werden dürfe. Darauf entgegnet der Oberbürger-meister, dass damit konkrete Daten, und Herr Exner ergänzt, alle reanonymisierbaren Daten zu verstehen seien. Der Gesetzgeber habe deshalb für eine derartige Befragung die Zustimmungspflicht durch den Personalrat festgelegt. Er sehe hier auch einen Schaden für die Zukunft, wenn die vereinbarte Zusicherung seitens der Verwaltungsspitze nicht eingehalten werde.

Herr Dr. Scharfenberg fragt, in welcher Form der Oberbürgermeister die Daten erhalten habe und fordert, sie in genau der gleichen Art und Wiese den Stadtverordneten zugänglich zu machen, denn man wolle „auf gleicher Augenhöhe“ miteinander reden. Da könne es nicht sein, dass der Oberbürgermeister mehr wisse als die Stadtverordneten.

Herr Schüler meint, er könne sich daran erinnern, dass Herr Drost in seinem Bericht von einer Mitarbeiterbefragung im Zusammenhang mit Motivationsunterschieden gesprochen habe. Auch er finde die Information über die Ergebnisse „schlecht“ und die Vertraulichkeit sehr weit gefasst. Die Kenntnis, auf welcher Grundlage Schlussfolgerungen gezogen werden, sei schon wichtig für die Stadtverordneten.

Darauf hin sagt der Oberbürgermeister zu, die zusammengefassten Ergebnisse als Grundlage für die Schlussfolgerungen zum nächsten Hauptausschuss auszureichen und betont, dass das aber nur nicht reanonymisierbare Daten sein werden.

Frau Bankwitz richtet die dringende Bitte an den Oberbürgermeister zu prüfen, wer von dem sicher überschaubaren Personenkreis die vertraulichen Informationen an die Presse weitergegeben habe und fragt, ob es dazu bereits Aktivitäten gebe, was der Oberbürgermeister bejaht.

Frau Kirchner wolle wissen, was die Verwaltung mit der Befragung erreichen wollte, ob diese Ziele erreicht wurden und mit welchen Konsequenzen. Der Oberbürgermeister stellt fest, dass das die Struktur für das zum 28.11. auszureichende Material sein werde.

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