28.11.2007 - 11 Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Hierzu wird eine gemeinsame Behandlung der beiden
Tagesordnungspunkte beschlossen.
Herr Steffens bringt die Vorlagen der Verwaltung ein und
verweist auf die vorgeschlagenen Änderungen, die rot markiert seien.
Herr Schröder bringt anschließend einen Änderungsantrag der
Fraktion CDU mit folgendem Wortlaut ein:
- Staffelung
der Gebührenerhöhung für Trinkwasser
-
bis
Ende 2009 keine Gebührenerhöhung
-
ab
2010 bis 2012 Anhebung um jeweils 5 ct/m³/Jahr
- Staffelung
der Gebührenerhöhung für Abwasser
-
2008
bis 2010 Anhebung um jeweils 20 ct/m³/Jahr
-
2011
bis 2012 Anhebung um jeweils 15 ct/m³/Jahr
Herr Schüler merkt an, dass er mit den vorliegenden Satzungen Probleme und viele Fragen habe und ihm der Grund für die Erhöhungen nicht klar sei. Zwar liege das Gutachten vor, was die Erhöhung der Trinkwasserkosten darstelle, aber das sei schwer einschätzbar und so sehe er sich außer Stande, sich eine abschließende Meinung zu bilden.
Herr Dr. Scharfenberg bringt den
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut ein:
Die Erhöhung der Gebühren für
Abwasser erfolgt stufenweise in den Jahren 2008, 2009 und 2010. Die Erhöhung
soll in jedem Jahr 20 Cent betragen.
Die zuständigen Gremien der EWP
werden aufgefordert, durch die Erschließung von Spareffekten einem weiteren
Gebührenanstieg entgegenzuwirken.
Anschließend weist er die von Herrn Schubert zum Tagesordnungspunkt 8 erhobenen Vorwürfe gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern und der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zurück. Alle seien in der Verantwortung, die ständigen Preiserhöhungen zu prüfen und verträglich zu gestalten. Die vorgelegten Satzungen werden als nicht verträglich angesehen und seien deshalb zu prüfen. Und um die Erhöhungen verträglicher zu gestalten schlage die Fraktion DIE LINKE einen Stufenplan über einen Zeitraum von 3 Jahren vor. Die Trinkwassersatzung solle nach Auffassung seiner Fraktion beibehalten werden, was im Änderungsantrag der Fraktion CDU nicht enthalten sei. Ihn erstaune dieser, weil für den langen Zeitraum die unternehmerischen Voraussetzungen geschaffen werden müsse. Bezug nehmend auf die Ausführungen des Oberbürgermeisters im letzten Hauptausschuss verweist er darauf, dass Investitionspläne sehr wohl vor ihrer Genehmigung dem Hauptausschuss vorzulegen seien und bittet, dies auch für 2008 so zu handhaben.
Herr Schubert fragt nach, ob es
Berechnungen gebe, wie hoch die Verluste bei den vorgeschlagenen Varianten
seien und zu wessen Lasten diese gehen.
Herr Mühlberg verweist darauf, dass
es eine Vorlage und ein Gutachten gebe, wie sich die Gebührenerhöhungen
rechnen. Entsprechend Kommunalabgaben-gesetz bestehe die Verpflichtung, die
entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen und deshalb müsse geprüft werden, ob
hier überhaupt ein Handlungsspielraum vorliege.
Auf die Ausführungen von Herrn
Steffens Bezug nehmend fragt Frau Paulsen, ob die Ortsbeiräte von Caputh und
Geltow angehört wurden und wie es sich mit dem Kostensatz für
Grundstücksanschlüsse verhalte. Herr Steffens führt aus, dass mit den genannten
Ortsbeiräten noch kein Kontakt aufgenommen wurde, weil der entsprechende
Beschluss noch nicht vorliege. Bezüglich der Hausanschlüsse favorisiere die
Verwaltung eine pauschalisierte Lösung. Er macht darauf aufmerksam, dass die
EWP für das Netz und die Hauseigentümer für den Anschluss verantwortlich seien.
Frau Paulsen spricht sich dafür aus, den beiden Ortsbeiräten bereits den
Entwurf zur Kenntnis zu geben und von diesen eine Stellungnahme zu erhalten.
Herr Exner meint, dass die
Änderungsanträge das Ziel haben, die Gebührenerhöhungen verträglicher zu
gestalten und auf einen längeren Zeitraum zu strecken. Hierzu müsse Herr
Paffhausen Stellung nehmen, ob das mit dem Entgelterhöhungsbegehren vereinbar
sei.
Herr Paffhausen antwortet darauf,
dass 2 – 3 Jahre nicht ausreichen werden, um die Kostendefizite für die EWP
auszugleichen. Der Vertrag der EWP gebe die Erhöhungen gegenüber der Stadt
wieder und dem entspreche auch das Entgelterhöhungsbegehren. Die entstandenen
Defizite müssten dann später nachgeholt werden.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass
er ableitend aus der Diskussion keine grundsätzlichen Widersprüche zu einem
Stufenplan sehe; es sei nur die Frage, ob dieser über 3 oder 5 Jahre laufe. Auf
das Unternehmen sollte ein „sanfter Druck“ ausgeübt werden, um eine klare
Planung in Jahresscheiben vorzulegen. Deshalb sollte der Auftrag einer
gemeinsamen Prüfung mit der Stadt an die EWP ergehen, die den Änderungsanträgen
der Fraktion DIE LINKE und der CDU entsprechen. Diesem Vorschlag schließt sich
Herr Schubert an und meint, es solle eine auf 5 Jahre angelegte Stufenplanung
festgelegt und das Entgelterhöhungsbegehren entsprechend modifiziert werden.
Ein neuer Vorschlag soll bis zur nächsten Woche erfolgen. Herr Exner schlägt
vor, sich bis Anfang nächster Woche „alle Stellschrauben“ anzugucken und zu
checken, ob die Vorschläge unter Beachtung aller gesetzlicher Vorgaben
umsetzbar seien. Die Satzungen müssen jedoch ab 01.01.2008 wirksam werden, da ansonsten die Stadt
zuschießen müsse, was nicht passieren dürfe.
Herr Schröder meint, er wolle den
Änderungsantrag zurückstellen, um noch einmal zu rechnen. Er gehe davon aus,
dass Einigkeit darüber bestehe, dass ein 5-Jahres-Zeitraum geprüft werde und
hofft, dass es dann einen fraktionsübergreifenden Antrag geben könne.
Auf
Nachfrage der stellvertretenden Vorsitzenden ist der überarbeitete Antrag bis
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Herr Dr. Scharfenberg
merkt abschließend an, dass sich die Änderungen dann nur auf die
Gebührensatzung beziehen und nicht auf andere Satzungsbestandteile.
Anlagen zur Vorlage
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