12.12.2007 - 2 Änderung des Verfahrens zu externen Stellenbese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, SB Steuerung und Service
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Exner verweist eingangs auf den Beschluss vom 08. Mai 1996, dass externe Stellenausschreibungen dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen seien. Hintergrund der Entscheidung sei die schwierige Haushaltssituation und die Personalkostenentwicklung zu diesem Zeitpunkt gewesen; nach Gemeindeordnung gebe es keine zwingende Vorschrift, so zu verfahren. Deshalb schlage die Verwaltung eine Lockerung des Verfahrens für die in der Vorlage benannten Themenkreise vor, da dies zur Entbürokratisierung beitrage und die Personalkostenentwicklung derzeit sehr stabil sei.
Frau B. Müller fragt nach, warum in der Beschlussvorlage auch interne Stellungnahmen benannt seien, die dem Hauptausschuss bisher gar nicht vorgelegt wurden. Das Anliegen der Verwaltung erschließe sich ihr nicht, da die Haushaltssituation auch jetzt sehr angespannt sei und sie keinen großen Aufwand bezüglich der Vorbereitung der Entscheidungen für den Hauptausschuss erkennen könne.
Frau Kirchner fragt, um welche
Stellen es sich handele, die mit dem Punkt 4 als befristete Einstellungen, bei
denen überwiegend (mindestens zu 75 Prozent) oder ganz die Finanzierung durch
Dritte erfolgt, benannt seien.
Frau Bankwitz schließt sich den
Äußerungen von Frau B. Müller an und meint, dass das bisherige Verfahren nicht
so kompliziert und anspruchsvoll sei, dass es nicht weitergeführt werden könne.
Vielmehr sollte die Frage weiter diskutiert werden, was ein
Personalentwicklungskonzept sei und wie es umgesetzt werde, denn das sei nicht
einvernehmlich geklärt worden. Deshalb werde sie dieser Vorlage nicht
zustimmen.
Herr Exner verweist Bezug nehmend
auf die Anmerkungen von Frau B. Müller, dass externe und interne
Ausschreibungen immer eine Einheit bilden, das Wort „intern“ aber auch
gestrichen werden könne. Sicherlich sei die Haushaltssituation jetzt besser als
Ende der 90er Jahre und es gebe einen Stellenplan mit Zielstellungen zum
Stellenabbau bis 2010, der den Stadtverordneten auch zur Beschlussfassung
vorgelegen habe. Darüber hinaus sehe die Stellenplanverfügung einen generellen
Einstellungsstopp vor. Bei krankheits-bedingten Ausfällen müsse man aber
schnell reagieren und nicht erst den langen Weg der Antragstellung im
Hauptausschuss durchlaufen. Insoweit sei das Anliegen, ein Stück pauschalere
Freigabe zu erhalten, was am Ende des Jahres mit einem entsprechenden Bericht
an die StVV auch kontrolliert werden könne.
Herr Schubert schlägt vor, die
beantragten Punkte einzeln abzustimmen, weil z.B. die Punkte 3 und 4 aus seiner
Sicht unstrittig seien.
Frau Paulsen führt für die Fraktion
CDU aus, dass mit den Punkten 2,3, und 4 keine Probleme bestünden; bezüglich
des Punktes 1 wolle man aber schon wissen, was diesbezüglich in der Verwaltung
passiere.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass
bei Beschluss der Vorlage nicht viel vom Ausgangsbeschluss aus 96 übrig bleibe
und die StVV zu Personalfragen mal „eine Menge zu sagen hatte“; das jetzt
Mögliche sei der bescheidene Rest. Er meine, dass man dieser Frage schon eine
entsprechende Bedeutung beimessen solle und der interne Arbeitsaufwand der
Verwaltung nicht das Problem des Hauptausschusses sein könne.
Herr Schüler führt aus, dass mit der
doppischen Haushaltsführung auch von Budgetierung geredet werde und dazu auch
die Personalentwicklung gehöre. Er finde eine Mitbestimmung des
Hauptausschusses deshalb überzogen und soweit er sich erinnere, habe es bisher
keine Ablehnung eines Antrags auf externe Stellenbesetzung gegeben. Um dem
bloßen Formalismus zu folgen, brauche man das nicht wahrnehmen.
Frau E. Müller verweist in ihren
Ausführungen auf den Altersdurchschnitt der Verwaltung und meint, dass bei
einer effizient arbeitenden Verwaltung auch eine Nachbesetzung der vorhandenen
Stellen möglich sein müsse. Bei krankheitsbedingten Ausfällen vergehe zu viel
Zeit bis zur Neubesetzung und in dieser Zeit seien andere Mitarbeiter doppelt
belastet.
Frau Bankwitz signalisiert
Zustimmung zum Punkt 3 der Vorlage und meint, dass sie sich darüber wundere,
dass der Personalrat dieses Anliegen mittrage.
Frau Dr. Müller merkt an, dass die
Verwaltung Vorläufe schaffen könne, wie z.B. bei Nachbesetzungen aus Gründen
der Altersteilzeit, die lange vorher bekannt sei. Bei anderen Gründen, wie die
krankheitsbedingten Nachbesetzungen liege es nicht am Hauptausschuss, dass das
Verfahren lange dauere. Sie meine, dass es unterschiedliche Auffassungen gebe,
was Personalkontrolle durch den Hauptausschuss sei – für sie bedeute das, auch
auf die Personalentwicklung zu schauen.
Der Oberbürgermeister informiert,
dass der Personalrat die Vorlage ausdrücklich begrüße, andererseits aber auch
kritisiere, dass das Personalentwicklungskonzept nicht ausreichend untersetzt
sei. Deshalb gebe es Überlegungen, wie man diesem gerecht werden könne.
Anschließend stellt der Oberbürgermeister die Punkte 1 - 4 zur Abstimmung, da sich zum Vorschlag der Einzelabstimmung kein Widerspruch erhoben hat:
Einzelabstimmung der Punkte 1 - 4:
Abstimmung Punkt:
1.
Einstellungen
im Rahmen des Besetzungskorridors bei Stellen des gehobenen Verwaltungsdienstes
gem. Stellenplanverfügung 2005 – 2008
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5 Ja-Stimmen;
Abstimmung Punkt:
2.
Nachbesetzungen
im Rahmen von Altersteilzeitverträgen
mit 8 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen
und 1 Stimmenthaltung angenommen;
Abstimmung Punkt:
3.
befristete
Einstellungen als Krankheitsvertretung bzw. als Ersatz für Beschäftigte mit
Freistellungszeiten gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei 3 Stimmenthaltungen;
Abstimmung Punkt:
4.
befristete
Einstellungen, bei denen überwiegend (mindestens zu 75 Prozent) oder ganz die
Finanzierung durch Dritte erfolgt
mit 8 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen
angenommen;
Der Hauptausschuss beschließt:
Im Anschluss an DS SVV 96/0219/1 vom
08.05.1996 und DS Hauptausschuss 01/061 vom 31.01.2001 wird das Verfahren zu
externen Besetzungen von Stellen geändert.
Die Personalauswahl darf in
folgenden Fällen extern und intern ohne Einzel-Genehmigung durch den
Hauptausschuss erfolgen:
1. Nachbesetzungen im Rahmen von
Altersteilzeitverträgen
2. befristete Einstellungen als Krankheitsvertretung bzw. als Ersatz für Beschäftigte mit Freistellungszeiten gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
3. befristete Einstellungen, bei
denen überwiegend (mindestens zu 75 Prozent) oder ganz die Finanzierung durch
Dritte erfolgt
Anlagen
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