12.12.2007 - 2 Änderung des Verfahrens zu externen Stellenbese...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner verweist eingangs auf den Beschluss vom 08. Mai 1996, dass externe Stellenausschreibungen dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen seien. Hintergrund der Entscheidung sei die schwierige Haushaltssituation und die Personalkostenentwicklung zu diesem Zeitpunkt gewesen; nach Gemeindeordnung gebe es keine zwingende Vorschrift, so zu verfahren. Deshalb schlage die Verwaltung eine Lockerung des Verfahrens für die in der Vorlage benannten Themenkreise vor, da dies zur Entbürokratisierung beitrage und die Personalkostenentwicklung derzeit sehr stabil sei.

Frau B. Müller fragt nach, warum in der Beschlussvorlage auch interne Stellungnahmen benannt seien, die dem Hauptausschuss bisher gar nicht vorgelegt wurden. Das Anliegen der Verwaltung erschließe sich ihr nicht, da die Haushaltssituation auch jetzt sehr angespannt sei und sie keinen großen Aufwand bezüglich der Vorbereitung der Entscheidungen für den Hauptausschuss erkennen könne.

Frau Kirchner fragt, um welche Stellen es sich handele, die mit dem Punkt 4 als befristete Einstellungen, bei denen überwiegend (mindestens zu 75 Prozent) oder ganz die Finanzierung durch Dritte erfolgt, benannt seien.

Frau Bankwitz schließt sich den Äußerungen von Frau B. Müller an und meint, dass das bisherige Verfahren nicht so kompliziert und anspruchsvoll sei, dass es nicht weitergeführt werden könne. Vielmehr sollte die Frage weiter diskutiert werden, was ein Personalentwicklungskonzept sei und wie es umgesetzt werde, denn das sei nicht einvernehmlich geklärt worden. Deshalb werde sie dieser Vorlage nicht zustimmen.

Herr Exner verweist Bezug nehmend auf die Anmerkungen von Frau B. Müller, dass externe und interne Ausschreibungen immer eine Einheit bilden, das Wort „intern“ aber auch gestrichen werden könne. Sicherlich sei die Haushaltssituation jetzt besser als Ende der 90er Jahre und es gebe einen Stellenplan mit Zielstellungen zum Stellenabbau bis 2010, der den Stadtverordneten auch zur Beschlussfassung vorgelegen habe. Darüber hinaus sehe die Stellenplanverfügung einen generellen Einstellungsstopp vor. Bei krankheits-bedingten Ausfällen müsse man aber schnell reagieren und nicht erst den langen Weg der Antragstellung im Hauptausschuss durchlaufen. Insoweit sei das Anliegen, ein Stück pauschalere Freigabe zu erhalten, was am Ende des Jahres mit einem entsprechenden Bericht an die StVV auch kontrolliert werden könne.

Herr Schubert schlägt vor, die beantragten Punkte einzeln abzustimmen, weil z.B. die Punkte 3 und 4 aus seiner Sicht unstrittig seien.

Frau Paulsen führt für die Fraktion CDU aus, dass mit den Punkten 2,3, und 4 keine Probleme bestünden; bezüglich des Punktes 1 wolle man aber schon wissen, was diesbezüglich in der Verwaltung passiere.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass bei Beschluss der Vorlage nicht viel vom Ausgangsbeschluss aus 96 übrig bleibe und die StVV zu Personalfragen mal „eine Menge zu sagen hatte“; das jetzt Mögliche sei der bescheidene Rest. Er meine, dass man dieser Frage schon eine entsprechende Bedeutung beimessen solle und der interne Arbeitsaufwand der Verwaltung nicht das Problem des Hauptausschusses sein könne.

Herr Schüler führt aus, dass mit der doppischen Haushaltsführung auch von Budgetierung geredet werde und dazu auch die Personalentwicklung gehöre. Er finde eine Mitbestimmung des Hauptausschusses deshalb überzogen und soweit er sich erinnere, habe es bisher keine Ablehnung eines Antrags auf externe Stellenbesetzung gegeben. Um dem bloßen Formalismus zu folgen, brauche man das nicht wahrnehmen.

Frau E. Müller verweist in ihren Ausführungen auf den Altersdurchschnitt der Verwaltung und meint, dass bei einer effizient arbeitenden Verwaltung auch eine Nachbesetzung der vorhandenen Stellen möglich sein müsse. Bei krankheitsbedingten Ausfällen vergehe zu viel Zeit bis zur Neubesetzung und in dieser Zeit seien andere Mitarbeiter doppelt belastet.

Frau Bankwitz signalisiert Zustimmung zum Punkt 3 der Vorlage und meint, dass sie sich darüber wundere, dass der Personalrat dieses Anliegen mittrage.

Frau Dr. Müller merkt an, dass die Verwaltung Vorläufe schaffen könne, wie z.B. bei Nachbesetzungen aus Gründen der Altersteilzeit, die lange vorher bekannt sei. Bei anderen Gründen, wie die krankheitsbedingten Nachbesetzungen liege es nicht am Hauptausschuss, dass das Verfahren lange dauere. Sie meine, dass es unterschiedliche Auffassungen gebe, was Personalkontrolle durch den Hauptausschuss sei – für sie bedeute das, auch auf die Personalentwicklung zu schauen.

Der Oberbürgermeister informiert, dass der Personalrat die Vorlage ausdrücklich begrüße, andererseits aber auch kritisiere, dass das Personalentwicklungskonzept nicht ausreichend untersetzt sei. Deshalb gebe es Überlegungen, wie man diesem gerecht werden könne.

Anschließend stellt der Oberbürgermeister die Punkte 1 - 4 zur Abstimmung, da sich zum Vorschlag der Einzelabstimmung kein Widerspruch erhoben hat:

 

Einzelabstimmung der Punkte 1 - 4:

 

Abstimmung Punkt:

1.      Einstellungen im Rahmen des Besetzungskorridors bei Stellen des gehobenen Verwaltungsdienstes gem. Stellenplanverfügung 2005 – 2008

mit Stimmenmehrheit abgelehnt, bei 5 Ja-Stimmen;

 

Abstimmung Punkt:

2.      Nachbesetzungen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen

mit 8 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen;

 

Abstimmung Punkt:

3.      befristete Einstellungen als Krankheitsvertretung bzw. als Ersatz für Beschäftigte mit Freistellungszeiten gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

mit Stimmenmehrheit angenommen, bei 3 Stimmenthaltungen;

 

Abstimmung Punkt:

4.      befristete Einstellungen, bei denen überwiegend (mindestens zu 75 Prozent) oder ganz die Finanzierung durch Dritte erfolgt

mit 8 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen angenommen;

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Im Anschluss an DS SVV 96/0219/1 vom 08.05.1996 und DS Hauptausschuss 01/061 vom 31.01.2001 wird das Verfahren zu externen Besetzungen von Stellen geändert.

 

Die Personalauswahl darf in folgenden Fällen extern und intern ohne Einzel-Genehmigung durch den Hauptausschuss erfolgen:

 

1. Nachbesetzungen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen

2. befristete Einstellungen als Krankheitsvertretung bzw. als Ersatz für Beschäftigte mit Freistellungszeiten gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

3. befristete Einstellungen, bei denen überwiegend (mindestens zu 75 Prozent) oder ganz die Finanzierung durch Dritte erfolgt

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen