23.01.2007 - 4.4 Glienicker Horn - B-Plan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 19.12.2006 über die Klage eines betroffenen Grundstückseigentümers über die Veränderungssperre entschieden hat. Die Klage, die Veränderungssperre für nichtig zu erklären, ist abgelehnt worden. D.h. im Ergebnis, dass die Veränderungssperre Bestand hat und gültig ist. Herr Goetzmann zitiert u.a., dass festgestellt worden ist, dass es sich hier nicht um eine „Negativplanung“ bzw. Verhinderungsplanung handelt und geht detailliert darauf ein.

 

Weiterhin informiert Herr Goetzmann, dass zu prozessstrategischen Überlegungen im nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung berichtet werden wird.

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