13.02.2007 - 5.1 Bauvorhaben Hegelallee/Obelisk (vertagt aus der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschussvorsitzende informiert über 2 ihm vorliegende Schreiben der TLG (werden als Anlage beigefügt) sowie einer Kopie des Schreibens an den Minister Dellmann und nachrichtlich gerichtet an den Oberbürgermeister von Frau Straub.

 

Frau Straub nimmt das Rederecht wahr. Dabei kritisiert sie unter anderem das bauplanungsrechtliche bzw. denkmalschutzrechtliche Agieren der Stadtverwaltung Potsdam.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz erwidert, dass hier eine Anhäufung von Unterstellungen/Unwahrheiten dargestellt worden ist. Sie informiert inhaltlich zum bisherigen Verfahren und teilt zugleich mit, dass sich auch das Ministerium des Innern bereits mit den Anschuldigungen befasst habe und mit Schreiben vom 8.2.06 zu dem Ergebnis gekommen sei, dass ein rechtswidriges Verhalten der Landeshauptstadt Potsdam nicht nachgewiesen werden könne.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz unterbreitet den Ausschussmitgliedern das Angebot zur Akteneinsichtnahme.

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert an das in der vergangenen Sitzung durch Herrn Kock vorgestellte Bauvorhaben. Ziel sei heute, ein informelles Votum abzugeben, um zu signalisieren, dass die Verwaltung den aufgezeigten Weg (Erteilung der Baugenehmigung nach § 34 und nicht über einen B-Plan) weiter beschreiten könne.

 

Nach weiteren Hinweisen und Rückfragen der Teilnehmer verständigt sich der SB-Ausschuss darauf, dass folgende Verfahrensweise zur Abstimmung gestellt wird:

Die Verwaltung kann das genannte Bauvorhaben nach § 34 BauGB zur Genehmigungsreife führen, unter Berücksichtigung folgender Maßgaben:

-          Herstellen des Benehmens mit der zuständigen Fachbehörde Denkmalschutz,

-          Vorstellung des Ergebnisses der Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten im Ausschuss,

-          Vorstellung der endgültigen, genehmigungsreifen Fassung des Bauvorhabens im Ausschuss.

-           

Der SB-Ausschuss stimmt mit 4/0/3 dieser vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

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Anlagen