13.02.2007 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage und gibt auf Wunsch der Teilnehmer die nachfolgenden Ausführungen zu Protokoll:

 

Satzungsbeschluss: 03.05.2006. Für das Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes Festsetzung als Mischgebiet, Grünfläche A und C. Damit sollte auch über die Nutzung des Geländes der Bundeswasserstraßenverwaltung hinaus eine angemessene Entwicklungsperspektive (MI) eröffnet werden und zugleich eine öffentliche Uferzone ermöglicht werden.

WSA hatte nach Abschluss des Planverfahrens verdeutlicht, dass die von ihm wahrzunehmenden öffentlichen Aufgaben nicht durch entgegenstehende Festsetzungen eingeschränkt werden dürfen, da das Gelände Bestandteil der Bundeswasserstraße ist und auf Dauer als solches betrieben werden soll. Da auf solche hoheitlichen Belange des Bundes in der Bauleitplanung Rücksicht zu nehmen ist, soll für das Gelände des WSA eine Änderung des Bebauungsplans vorgenommen werden, die statt der bisherigen Festsetzung als Mischgebiet und Grünflächen eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ erhält.

Diese Änderung greift in das bisherige Planungsziel ein, das öffentliche Ufer bis zur Türkstraße zu verlängern, der gesetzlich geregelte Vorrang des Fachplanungsrechts des Bundes gegenüber dem kommunalen Bauplanungsrecht erlaubt jedoch keine Alternative.

Ein weiterer Änderungsbedarf ergibt sich aus der aktuellen Ausbauplanung zur Türkstraße, die in geringerem Umfang in Anspruch genommen werden muss. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird daher um diese Fläche ergänzt.

Der Geltungsbereich der Planänderung erstreckt sich bis zur Humboldtbrücke, um das im Zuge der Umsetzung der Planung seitens der EWP zur Regenentwässerung  für erforderlich gehaltene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in diesem Bereich zu ermöglichen. Dieses Planungsziel werde noch in den Aufstellungsbeschluss (Anlage 1 der Beschlussvorlage) aufgenommen.

 

Herr Dr. Seidel stellt den Antrag auf Ergänzung des Beschlusstextes:

Neu: 3. Der OBM wird beauftragt, mit der Wasser- und Schifffahrtverwaltung Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, im hinteren Grundstücksteil eine Durchwegung im Rahmen des vorgesehenen Uferweges zu erreichen.

 

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 7/0/0

 

Auf weitere Rückfragen der Teilnehmer geht Frau Holtkamp ein.

 

Entsprechend der im SB-Ausschuss geäußerten Bitte (bzw. der verwaltungsseitigen Zusage) schlägt die Verwaltung für die STVV eine Ergänzung der Planungsziele vor. Die Formulierung dazu lautet:

„In der Beschlussvorlage (Anlage 1) ist unter "Planungsziele"  folgende Ergänzung erforderlich:

Auf der Fläche unmittelbar südlich der Humboldtbrücke soll ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsbetriebe eingeführt werden, um die im Zuge der Umsetzung der Planung erforderliche Regenentwässerung  zu ermöglichen.“

Entsprechende Austauschblätter werden zur STVV vorbereitet.

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Ergänzter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ ist im Teilbereich des Geländes des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie im Verlauf der Türkstraße gemäß § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlagen).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

3.      Der OBM wird beauftragt, mit der Wasser- und Schifffahrtverwaltung Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, im hinteren Grundstücksteil eine Durchwegung im Rahmen des vorgesehenen Uferweges zu erreichen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

 

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Anlagen zur Vorlage