15.02.2007 - 6 Durchwegung des städtischen Grundstücks am Grie...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Mühlberg bringt den Antrag ein und weist darauf hin, dass dieser bereits im Finanzausschuss beraten und abgelehnt wurde.

 

Herr Müller-Zinsius gibt anhand von Folien Erläuterungen zum Verlauf des Weges und informiert über die Eigentumsverhältnisse. Er macht deutlich, dass die Errichtung eines Uferweges aufgrund des Naturschutzgebietes unmöglich ist.

 

Herr Mühlberg informiert über die Änderungen, die der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am13.02.2007 beschlossen hat. Er spricht sich dafür aus, sich diesen Änderungen anzuschließen.

 

Herr Cornelius erklärt, dass er nach gründlicher Überlegung heute den Änderungen des SB-Ausschusses zum Antrag nicht mehr zustimmen kann, da der Wanderweg nicht am Ufer vorbeiführt. Der verfolgte Zweck wird so nicht mehr erfüllt.

 

Herr Kirsch erklärt, dass der See mit der vorgestellten Lösung erlebbar wäre. Er weist aber auf die damit entstehenden Kosten für die Stadt hin.

 

Herr Mühlberg bittet um Abstimmung des Ergänzungsantrages des SB-Ausschusses. Er stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Einfügung im 2. Absatz nach Durchwegung „an der Grenze des Naturschutzgebietes“ sowie Ergänzung des Beschlussvorschlages: „Mit den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes sind Verhandlungen mit dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu führen.“

 

Herr Dr. Schlomm spricht sich gegen den Antrag aus.

 

Abstimmung zum Ergänzungsantrag:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       3

Der Ergänzungsantrag wird abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den Griebnitzsee auf dem Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort. Der Oberbürgermeister trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der „Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf dem Grundstück tätig wird.  

Die Durchwegung als Fortführung des Uferweges um den Griebnitzsee wird durch die städtische Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche grundbuchlich gesichert.

Bei Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       2

Der Antrag wird abgelehnt.