21.02.2007 - 9 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krause legt in seinen Ausführungen dar, dass seines Erachtens die Frage geklärt werden müsse, wie mit den Befugnissen der Stadtverordneten von Seiten der Verwaltung umgegangen werde. Er bittet um Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS.

 

Herr Kaminski erläutert den Inhalt des o. g. Änderungsantrages.

 

Frau Keilholz bittet um Klärung der Haftbarkeit. Wie ist diese geregelt, wenn vergessen wird, Bürger über anstehende Bauarbeiten zu informieren?

 

Frau Walther-Koschany regt an, sich den Sachverhalt noch einmal anzusehen und der

Beschlussvorlage zuzustimmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.PDS ist ihres Erachtens nicht zulässig.

 

Herr Schüler hält den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS für problematisch und begründet seine Aussage.

 

Frau B. Müller verwahrt sich davor, dass der Änderungsantrag nicht zulässig sei. In dem Moment, wo ein Änderungsantrag form- und fristgerecht eingereicht werde, ist dieser

ersteinmal zulässig. Es  besteht immer die Möglichkeit der Ablehnung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 05.08.2003

 

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Abstimmungsergebnisse:

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS

 

Betreff: „Höhe der Berechnungsgrundlage für die Sonderstraßenbaubeitragssatzung“

 

Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge vor der Entscheidung über die Drucksache 07/SVV/0017 wie folgt beschließen:

1. Den durchgeführten Straßenbaumaßnahmen in den Straßen, bei denen die Gebühren-

    pflichtigen nicht vorher befragt worden waren, werden nur im Umfang von 70 v. H. der

    tatsächlichen durchgeführten Maßnahmen zugestimmt.

2. Die Gebührenhöhe ist auf Grundlage der Festlegung zu Ziffer 1) neu zu bemessen.“

 

Abstimmung zur Änderungs-/Ergänzungsantrag:  4/8/0 – abgelehnt

Abstimmung zur vorliegenden DS 07/SVV/0017:    6/3/3 -  angenommen